Mittwoch 2. April 2025
Pfarre Oberneukirchen

Ratgeber für Begräbnisse

 

WAS IST ZU TUN …

Der Tod eines Familienmitgliedes oder eines Bekannten ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit Aufgaben verbunden. Die nachfolgenden Informationen sollen eine Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit sein.

  • bei einem Todesfall zu Hause

Kontaktieren Sie sofort den diensthabenden Arzt, um die Durchführung der amtlichen Totenbeschau zu veranlassen. Auskunft erhalten Sie unter der Tel. Nr. 141. Mit der amtlichen Totenbescheinigung rufen Sie in den nächsten 24 Stunden bei dem Bestatter ihrer Wahl an, damit die Abholung veranlasst wird. Der:die Verstorbene kann von den Angehörigen angekleidet werden, oder dies dem Bestatter überlassen.

  • bei einem Todesfall im Krankenhaus/Altersheim

wird die Totenbeschau von der Stationsleitung/Heimleitung organisiert, und vom diensthabenden Arzt durchgeführt. Nach der Freigabe des:der Verstorbenen, wenden Sie sich an die Bestattung, um die Abholung zu veranlassen. Für Sie als Angehöriger ist es in dieser schwierigen Zeit am einfachsten, sich mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung zu setzen. Dort werden Sie detailliert über die weiteren notwendigen Schritte informiert und man steht Ihnen hilfreich zur Seite. Sie können den Wunsch äußern, sich von dem Toten im Gebet zu verabschieden; es wird – wenn gewünscht - ein Krankenhausseelsorger für Sie dazu geholt. Das kann ein tröstlicher letzter Dienst sein - ein geeigneter Raum und genügend ZEIT ZUM ABSCHIEDNEHMEN wird zur Verfügung gestellt.

 

Bestattungsunternehmen
 

Elmer GmbH

In der Au 17, A-4181 Oberneukirchen

Telefon: 07212 / 7227

Mail: office@elmer.at

Tel.: 0664/3355188

Tel.: 0664/2032828

 

Der Bestatter erledigt sämtliche Formalitäten (Parte, Totenbilder, Sterbeurkunde     usw.) für Sie. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen vom Bestatter für die Abwicklung benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Sterbeurkunde im Gemeindeamt abgeholt wird.

 

Trauergespräch - Totenwache – Begräbnis

Pfarre Oberneukirchen

Tel. Pfarrbüro 07212 / 7095  

Handy P. Wolfgang Haudum 0676 / 8776 5987

Marktplatz 1, 4181 Oberneukirchen

 

Für das Trauergespräch vereinbaren Sie, bitte, einen Termin.

Bei diesem Gespräch legen Sie den Begräbnistermin und den Termin für die Totenwache fest. Dabei können Sie vom Leben der:des Verstorbenen erzählen, was sie:ihn ausgemacht und geprägt hat. Das alles fließt in die Gestaltung des Trauergottesdienstes und in die Auswahl der Texte ein. Bei dieser Gelegenheit werden der Totengräber, der Kirchenchor und die Organistin sowie Mesner und Ministranten informiert.

 

Totenwache und Trauergottesdienst 

Die Totenwache wird in der Regel am Vorabend der Beerdigung in der Pfarrkirche abgehalten. Die Totenwache ist ein Ritual, um im Kreis der Menschen, die die:den Verstorbene:n gekannt und geliebt haben, zu trauern und zu beten. Angehörige, Freunde und die Pfarrgemeinde kommen zusammen, um gemeinsam Abschied zu nehmen. Ein Trauerritual, das auf eine lange Tradition zurückblicken kann und damals wie heute wichtig für den Trauerprozess ist. Die Mitgestaltung der Angehörigen bei der Totenwache und beim Trauergottesdienst ist erwünscht.

 

Grabstätte
Um eine eventuell neue Grabstätte festzulegen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrsekretariat. Am Friedhof können alle Verstorbenen, die in der Pfarre/Gemeinde gewohnt haben, beerdigt bzw. beigesetzt werden. Auswärtige Personen finden normalerweise dann in Oberneukirchen ihre letzte Ruhestätte, wenn sie eine besondere Beziehung zur Pfarre hatten (Eltern, Geschwister ...)

Auf dem Friedhof der Pfarre Oberneukirchen sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich.

 

Grabgebühren:

Die Grabgebühren wurden vom Fachausschuss-Finanzen der Pfarre Oberneukirchen und von der Diözese Linz kirchenbehördlich genehmigt. Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Homepage.

Die Grabgebühren werden per Rechnung für 5 Jahre, bei einem Begräbnis für 10 Jahre vorgeschrieben.
 

Begräbniskosten der Pfarre Oberneukirchen


Für das Begräbnis stellt die Friedhofsverwaltung folgendes in Rechnung:

Grabgebühren laut Friedhofsordnung (vorgeschrieben auf 10 Jahre),  

Beilegungsgebühr, Totengräber, Betriebskosten Kirche, Kanzleigebühr, Priesteranteil, Mesner, Ministranten

 

Bestattung von Personen ohne Bekenntnis oder Ausgetretenen und anderer Konfessionen
Der Friedhof steht zwar unter kirchlicher Verwaltung, es besteht aber für Verstorbene aller Bekenntnisse Gastrecht gemäß der Friedhofsordnung. Wer die pfarrlichen Einrichtungen und Dienste für ein Begräbnis eines Verstorbenen, der nicht der Katholischen Kirche angehört, in Anspruch nehmen will, möge sich rechtzeitig mit der Pfarre in Verbindung setzen. Im Gespräch soll eine Form der Bestattung gefunden werden, die dem Willen des:der Verstorbenen und den Wünschen der trauernden Angehörigen gerecht werden kann.

 

Pfarre Oberneukirchen
4181 Oberneukirchen
Marktplatz 1
Telefon: 07212/7095
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
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