Unser Kind soll getauft werden
Wenn Sie das Sakrament der Taufe feiern möchten, vereinbaren Sie bitte mit unserem Herrn Pfarrer H. Maximilian oder im Pfarrbüro einen Termin. H. Maximilian wird dann alle notwendigen Daten aufnehmen. Wir benötigen dazu die Geburtsurkunde des Taufkindes und die Taufscheine der Eltern.
Gemeinsam mit dem Hr. Pfarrer planen Sie dann den Ablauf der Tauffeier und können hier Ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen. Wir freuen uns auf eine schöne Tauffeier.
Wer darf Pate/Patin sein?
Wer das Patenamt übernimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und katholisch getauft und gefirmt sein. Er darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können selbst nicht Taufpaten sein. Auch nichtkatholische Christen (z.B.: Mitglieder der Evangelischen Kirche) können nicht Taufpaten werden, sie sind aber - neben einem katholischen Paten - als Taufzeugen zugelassen. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht als Taufzeuge zugelassen werden.
Möglich sind maximal zwei Paten; dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.