Firmung
FIRMVORBEREITUNG 2023/2024
Ab Mitte September startet in Neukirchen die Firmvorbereitung für die Schüler u. Schülerinnen der 3. und 4. Klassen mit der Austeilung der Anmeldungen in der Schule.
Für externe Schüler u. Schülerinnen liegen die Anmeldungen in der Kirche und im Pfarrbüro aus.
Alle Infos im
Anmeldeschluss ist Freitag, 20. Oktober 2023!
Der Firmstart für Firmlinge und Gruppenleiter u. Gruppenleiterinnen der Firmgruppen (ohne Eltern) ist am Samstag, den 2. Dezember um 17 Uhr.
Die Firmung findet am Samstag, 15. Juni 2024 um 14:30 Uhr mit Dr. Martin Füreder statt.
Ich freue mich schon auf unsere gemeinsame Zeit in der Firmvorbereitung.
(Martina Fischer, Beauftragte f. Jugendpastoral)
Firmung
Jugendliche können ab dem 12. Lebensjahr das Sakrament der Firmung empfangen. (Je nach pfarrlicher Regelung auch erst ab dem 14. Lebensjahr.) Die Vorbereitungszeit beginnt in unserer Pfarre alle zwei Jahre im Herbst. Die Firmung wird in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten des darauffolgenden Jahres gespendet. Die Termine erfahren sie im Pfarrbrief, auf der Homepage oder im Pfarrbüro: Telefon 0676 8776 5248 dioezese-linz.at/neukirchen-voeckla
VIDEO 00:02:29 Was bedeutet die Firmung?
Die Firmung
wird durch einen Bischof als Nachfolger der Apostel, der den Heiligen Geist herabruft, gespendet. Das Vorbild für die Feier der Firmung findet sich im Neuen Testament:
"Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist." (Apg 8,14-17)
Erwachsene, die sich firmen lassen wollen, wenden sich bitte an einen katholischen Seelsorger. In der Regel wird das der Pfarrer ihrer Heimatgemeinde sein, es können aber auch ein Diakon oder andere pastorale MitarbeiterInnen Ihres Vertrauens sein. Die SeelsorgerInnen werden Sie auf Ihrem Weg der Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung begleiten bzw. Sie an eine Vorbereitungsgruppe verweisen.
Die Feier
Üblicherweise wird die Firmung von einem Bischof – als Nachfolger der Apostel – gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann die Firmung auch von einem Priester gespendet werden, allerdings bedarf es hierzu einer gesonderten Beauftragung durch den Diözesanbischof. In den Ostkirchen ist durch die Kopplung von Taufe und Firmung jeder Priester bevollmächtigt das Sakrament der Firmung zu spenden.
Die Firmung selbst wird in Regel im Rahmen einer Heiligen Messe gespendet. Nach einem Eröffnungsgeben und der Erneuerungen des Taufversprechens, breitet der Bischof – oder sein Vertreter – die Hände über die Firmlinge aus und betet für die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittlung der Gaben des Heiligen Geistes. Danach legt er jedem Firmling einzeln die rechte Hand auf und zeichnet mit Chrisam, einem geweihten Salböl, ein Kreuz auf dessen/deren Stirn. Dazu spricht er: "N., sei besiegelt mit der Gabe Gottes, dem Heiligen Geist." Während der Firmung steht der/der Firmpate/in hinter dem Firmling und legt ihm/ihr die rechte Hand auf die Schulter als Zeichen der Begleitung und des Beistandes im Übergang zum vollen Christsein.
Sie möchten Tauf- bzw. Firmpate/in werden?
Glaube ist eine konkrete Erfahrung der Gemeinschaft mit Gott und den Menschen. Damit ein Mensch seinen persönlichen Glauben leben und wichtige Grundlagen dafür erlernen kann, braucht er/sie Vorbilder und WeggefährtInnen. Diese Rolle übernehmen Sie mit der Aufgabe als Tauf- bzw. FirmpatIn: Sie werden Ihrem Patenkind zum Vorbild im Glauben und zu einer/m WeggefährtIn in den konkreten Situationen des Lebens.
Um das Patenamt übernehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie selbst aus dem Glauben an Jesus Christus leben und in der Gemeinschaft der Kirche stehen:
Voraussetzungen sind, dass Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, selbst katholisch sind und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert, das heißt getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sind. Sie sollen aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des Ihnen anvertrauten Menschen mitwirken und können daher nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein. Wo es möglich ist, erscheint es außerdem sinnvoll, dass der/die TaufpatIn ebenfalls die Rolle der/des FirmpatIn übernimmt.
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