FT Finanzen und Bauten
Er ist der gesetzliche Vertreter des kirchlichen Vermögens und so tätig im Namen der Pfarre einschließlich ihrer Sondervermögen (z.B. Katholische Aktion,Katholisches Bildungswerk), im Namen der Pfarrcaritas (Verwaltung der Caritas-Kindergärten) und in Baulastsachen (Herstellung und Erhaltung der Kirchengebäude und des Pfarrheims und deren Einrichtung). Der Finanzausschuss begründet und löst außerdem die Verträge mit den Dienstnehmern/innen der Pfarre und verwaltet den konfessionellen Friedhof nach den diözesanen Bestimmungen.
Die Funktionsperiode des Finanzteams ist ident mit der des Pfarrgemeinderates. Der Ausschuss setzt sich seit April 2022 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Die finanzielle Gebarung der Pfarre Neuhofen ist seit Jahrzehnten trotz zahlreicher außerordentlicher Bauvorhaben (Sanierung des Dachs der alten Pfarrkirche 1997, Geräteraum am Friedhof 1998, Sanierung des Pfarrsaals 1999, Sanierung der Läuteanlage und Erneuerung der Hauptuhr 2001, Sanierung des Pfarrcaritas-Kindergartens Brucknerstraße 2003,Sanierung der Heizungsanlage 2007, Sanierung der Priestergruft 2008, Sanierung der Turm- und Kirchenfassade 2014) erfolgreich. Die Finanzierung der außerordentlichen Bauvorhaben war dank des großzügigen Spendenaufkommens von Seiten der Pfarrbevölkerung und diverser Subventionen (Diözese, Stift Kremsmünster, Land OÖ. und Gemeinde Neuhofen) zur Gänze ohne Fremdfinanzierung möglich.
Zu den wiederkehrenden Tätigkeiten des FA für Finanzen gehören die jährliche Überprüfung und Genehmigung der pfarrlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung, sowie die regelmäßige Überprüfung der Baulichkeiten der Pfarre auf Mängel oder Schäden und deren Behebung.
Zur Koordinierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pfarrcaritas-Kindergärten besteht seit 1992 ein von Pfarre und Gemeinde paritätisch besetzter Kindergartenausschuss. Die pfarrlichen Mitglieder werden vom Finanzausschuss gestellt.
In Zeiten in denen die finanziellen Mittel eher knapper werden, die Wünsche an den Haushalt aber eher zunehmen, ist ein sorgfältiger Einsatz der vorhandenen Gelder unerlässlich. Schließlich haften die Mitglieder des Finanzausschusses gemäß den geltenden Bestimmungen des ABGB für einen schuldhaft – vorsätzlich oder groß fahrlässig - verursachten Schaden!