Gebührenordnung
ANHANG
zur Friedhofordnung für die Pfarre Meggenhofen
Die Friedhofgebührenordnung bildet einen integrierenden Bestandteil der diözesanen Friedhofordnung 2010. Sie tritt aufgrund eines Beschlusses des Fachausschusses für Finanzen des Pfarrgemeinderates (Finanzausschuss) nach erfolgter kirchenaufsichtsbehördlicher Genehmigung mit der ortsüblichen Kundmachung in Kraft.
NUTZUNGSGEBÜHREN
1. Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes an einem Reihengrab wird eine einmalige Gebühr in Höhe von € 100,00 vorgeschrieben. Desweiteren beträgt die Nutzungsgebühr für die Dauer von 10 Jahren:
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Reihengrab € 200,00
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Urnenbestattung im Erdgrab € 200,00
2. Die Nachlösegebühr für ein Reihengrab beträgt für die Dauer von weiteren 5 Jahren:
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Reihengrab € 100,00
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Urnenbestattung im Erdgrab € 100,00
3. Die Ersterwerbs- und die Nachlösegebühren gelten für Normalgräber (2 Särge und 4 Urnen). Alle Gräber sind entsprechend der vorhandenen Bodenqualität nach Möglichkeit als Tiefgräber anzulegen.
4. Bei Beisetzung einer Leiche in eine bereits eingelöste Grabstätte ist die Nachlösegebühr ab dem Ende des eingelösten Zeitraumes zusätzlich bis zum Ablauf der Verwesungsdauer der zuletzt beigesetzten Leiche aufzuzahlen.
Die Aufzahlung auf die Nachlösegebühr ist bei Urnenbeilegungen entsprechend dem vorhergehenden Absatz bis zur Dauer von maximal 10 Jahren zu entrichten.
5. Bei Urnenbeisetzungen im Reihengrab sind Urnen bzw. Aschenkapseln oder Übertöpfe zu verwenden, die biologisch abbaubar sind. Dies ist mittels Bestätigung des Bestatters nachzuweisen.
6. Die Gebühren für die Benützung der allgemeinen Friedhofanlagen (z.B. Wasserversorgung, Wegerhaltung, Abfallabtransport, Toilettenanlagen) sind in die Gebühren gemäß Ziffer 1 und 2 eingerechnet.
7. Die Leichenhallen-/Kühlraumgebühren betragen jeweils pro Benützung:
a) Kühlraum pro Tag € 20,00 max. € 100,00
b) Aufbahrungshalle € 35,00
Das Reinigungsentgelt für die Leichenhalle (auch bei Urneneinstellung) beträgt € 25,00.
8. Die Friedhofverwaltung ist nicht verpflichtet, Teilzahlungen anzunehmen und bereits fällige Nachlösegebühren einzumahnen.
9. Bei Begräbnissen ist eine Verwaltungsabgabe zu entrichten in der Höhe von € 25,00.
10. Die für kirchliche Funktionen zu entrichtenden Gebühren sind der jeweils geltenden diözesanen Stola- und Stipendien-Ordnung zu entnehmen.
Die Friedhofsgebührenordnung tritt mit 01.01.2021 in Kraft und wurde am 26.02.2020 vom Finanzausschuss der Pfarre Meggenhofen beschlossen.