Wiedereintritt
Gehören Sie auch zu den Menschen, die – oft nach Jahren – wieder in die Kirche eintreten wollen?
Gründe dafür gibt es wohl viele:
- Begegnungen mit Christen, die das Leben in der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen,
- der Wunsch nach einer kirchliche Eheschließung,
- die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen möchte,
- Schicksalsschläge,
- die Suche nach dem Lebenssinn,
- oder auch besondere Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen...
Die katholische Kirche versteht sich als Gemeinschaft von Menschen, die von Gott zusammengerufen wird. Sie ist nicht für sich selbst da. Sie will die Botschaft von der Liebe Gottes in dieser Welt sichtbar machen und die Menschen auf dem Weg Jesu Christi zu Gott führen. Dazu sind alle ohne Unterschied eingeladen. Jeder kann frei entscheiden, diese Einladung anzunehmen oder abzulehnen.
In Österreich machen manche Menschen von der Möglichkeit Gebrauch, aus der Kirche auszutreten, nicht selten aus finanziellen Gründen. Doch auch Enttäuschungen und Ärger über negative Erfahrungen in der Kirche oder Zweifel am christlichen Glauben selbst spielen dabei oft eine Rolle. Die Kirche bedauert es sehr, wenn sie durch eigene Fehler und Versäumnisse dazu beigetragen hat, dass ein Mensch sich von ihr abwendet.
Auswirkungen des Kirchenaustritts:
In die Kirche kommt man durch die Taufe, die einen Menschen zutiefst mit Jesus Christus verbindet. Diese Verbindung kann nicht durch einen Kirchenaustritt aufgelöst werden. Ein Kirchenaustritt schränkt die Teilnahme am kirchlichen Leben jedoch stark ein. Dies ist vielen nicht bewusst, da bei der Austrittserklärung am Magistrat oder Gemeindeamt, die kirchlichen Konsequenzen nicht zur Sprache kommen.
Wer sich offiziell von der Kirche lossagt, befreit sich nicht nur von bestimmten kirchlichen Pflichten - also z.B. von der Pflicht, in Form der Kirchensteuer die vielfältigen Aufgaben der Kirche mitzutragen. Zugleich verliert man auch fast alle Rechte der Kirchenmitgliedschaft: etwa das Recht zum Empfang von Sakramenten oder das Recht, Ämter und Dienste in der Kirche zu übernehmen und auszuüben (z.B. das Patenamt bei Taufe und Firmung oder liturgische Aufgaben im Gottesdienst). Der Kirchenaustritt wird an das Matrikenreferat der Diözese und das Taufpfarramt weitergegeben und eingetragen.
Auch die Kinder können davon betroffen sein: Wenn nämlich beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, kann ihr Kind in der Regel nur dann getauft werden, wenn ein katholischer Christ (z.B. aus der Verwandtschaft) sich verpflichtet, das Kind in den christlichen Glauben einzuführen und darin zu begleiten.
Die Rückkehr
Die Rückkehr in die Kirche ist fast immer möglich. Nach der Wiederaufnahme kann man wieder am sakramentalen Leben teilnehmen und auch alle anderen Rechte und Pflichten als Katholik wahrnehmen.
Und wie geht das?
Während ein Kirchenaustritt in der gegenwärtigen Rechtslage in Österreich möglich ist, ohne dabei mit kirchlichen Stellen direkt in Berührung zu kommen, erfordert ein Wiedereintritt den persönlichen Kontakt zur Kirche: Suchen Sie darum das Gespräch mit dem Pfarrer oder einer anderen Person Ihres Vertrauens, die in der Seelsorge tätig ist. Mit diesem führen Sie ein Gespräch. Bei diesen Gesprächen wird der Grund Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft, in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben. Wenn Sie sich zum Wiedereintritt entschlossen haben, ist in jedem Fall die Mitwirkung eines Priesters erforderlich.
Sprechen Sie auch darüber, falls Sie inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sein sollten; eine Doppelmitgliedschaft ist für katholische Christen nämlich nicht möglich.
Weitere Informationen finden sie hier.