Friedhof
Als Pfarrfriedhof sind wir an die diözesane Friedhofsordnung gebunden.
Lokale Vorschriften, sowie die wichtigsten Gebühren: Anhang zur (diözesanen) Friedhofordnung.
Das Grabrecht ist ein Benützungsrecht, keinesfalls ein Eigentumsrecht.
Jedes Grab ist mit einem 20 cm hohen Grabhügel auszustatten. Jedes Grab ist über mindestens 2/3 der Fläche gärtnerisch zu gestalten. Grababdeckungen aus Stein oder Kies sind untersagt. Rund um jedes Grab ist ein 30 cm breiter Streifen unkrautfrei zu halten. Strauch- und Baumwuchs darf nicht die Friedhofsmauern berühren. Der Abstand der Grabmonumente von der Mauer muss mindestens 30 cm betragen.
Grabdenkmäler bedürfen vor ihrer Aufstellung der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Am Friedhof Lenzing ist die Mülltrennung zwingend vorgeschrieben.
Im Großcontainer sind die verrottbaren Stoffe (Blumen, Reissig, Humus, etc.) abzulegen. Im Kleincontainer sind die nicht verrottbaren Abfälle (Plastik, Draht, Kerzen, Kranzschleifen, Ton- und Plastiktöpfe, etc. ) einzuwerfen. Der Weg zu den Müllbehältern ist deutlich beschriftet.
Die Friedhofshalle gehört der Gemeinde Lenzing und wurde 2015 beträchtlich erweitert. So können die Begräbnisse in einem sehr würdigen Rahmen stattfinden.