PGR 2022-2027
Einige Fachteams (früher Fachausschuss) haben sich zusammengefunden: Ein FT Liturgie (da ist noch Martin Rögner verantortlich), ein FT Finanzen mit dem Obmann Bernhard Gruber, für die Caritas ist Maria Losbichler Leiterin, auch der Kinderliturgiekreis ist weiter aktiv.
Was uns noch fehlt, ist ein FT Öffentlichkeitsarbeit.
Was ist der Pfarrgemeinderat (PGR)?
Der Pfarrgemeinderat ist das Leitungsgremium einer Pfarre. Hier werden Überlegungen angestellt und Entscheidungen getroffen zu pastoralen und wirtschaftlichen Themen. Er bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen. Der PGR trägt Sorge, dass das Leben der Pfarrgemeinde in spiritueller, sakramentaler und kultureller Hinsicht bunt bleibt und das Reich Gottes, dass mit Jesus begonnen hat, auch in Laussa im Miteinander, im gemeinsamen Feiern, im füreinander Dasein und in der Verkündigung der frohen Botschaft von der Liebe Gottes spürbar ist. Dazu gibt es regelmäßige Sitzungen in denen geplant und reflektiert, besprochen und beschlossen wird. Einzelne Themen werden in „Fachteams“ (früher Fachausschüsse) konkretisiert und umgesetzt.
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Er setzt sich aus amtlichen, delegierten und in öffentlicher Wahl gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen.
Amtliche Mitglieder (stehen nicht zur Wahl, sind automatisch im PGR):
Pfarrprovisor Thomas Mazur
Pastoralassistent, Diakon Martin Rögner
In Zukunft eventuell weitere Mitglieder eines Seelsorgeteams.
Die Katholische Aktion (Kath. Jungschar und KJ, KFB und KMB,) hat das Recht, drei Personen als Delegierte Mitglieder zu nennen, die in den Pfarrgemeinderat entsendet werden.
Das Fachteam Finanzen wählt aus seinem Kreis einen Obmann/ eine Obfrau, der/die ebenfalls in den Pfarrgemeinderat entsendet wird.
Aus dem Kreis der hauptberuflich Beschäftigten in der Pfarre (in Laussa die Pfarrsekretärin) kann ebenfalls eine Person in den Pfarrgemeinderat entsendet werden.
Gewählte Mitglieder: Diese müssen mindestens um 1 Person mehr als die Hälfte des gesamten Pfarrgemeinderats ausmachen.