Pfarrgemeinderat (PGR)
PGR-Obmann:
Weißengruber Leopold, MSc.
Der Pfarrgemeinderat ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils. Christinnen und Christen haben aus ihrer Taufe und Firmung heraus eine Verantwortung für den Glauben und das Leben der Gemeinde Jesu am Ort. Ein Ausdruck dieser gemeinsamen Verantwortung ist der Pfarrgemeinderat. Er gewährleistet in strukturierter Form eine mitverantwortliche Beteiligung des Volkes Gottes an der Leitung der Pfarrgemeinde. Der Pfarrgemeinderat kann als „Parlament“ der Pfarrgemeinde bezeichnet werden. Gewählte Frauen und Männer gestalten das Pfarrleben mit als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.