... ein Angehöriger gestorben ist?
Wegzehrung (Sterbekommunion) Die besondere Sorge der Kirche gilt den Sterbenden in ihrer leiblichen und seelischen Not. Das Sakrament für die Sterbenden ist die Eucharistie, die als Wegzehrung bezeichnet wird nach der Verheißung des Herrn: "Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag". Joh 6, 54
An wen wende ich mich bei einem Todesfall?
Kontaktieren Sie den Pfarrer. Jede Begräbnisfeier soll auch die Situation der Hinterbliebenen berücksichtigen. Daher ersuchen wir vor dem jeweiligen Begräbnis um ein Gespräch mit der "Trauerfamilie" und bitten, das Pfarramt rechtzeitig zu verständigen.
Welche Maßnahmen müssen außerdem getroffen werden?
Ein Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt anzeigt werden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt diese Aufgabe.
Dazu sind folgende Dokumente des Verstorbenen notwendig:
- Geburtsurkunde (vor 1938 Geburts- oder Taufschein vom Pfarramt)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (vor 1955 Auszug aus dem Melderegister)
- Heiratsurkunde der letzten Eheschließung (vor 1938 Trauschein)
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