Angela von Stolberg
† 1905
Nonne, Dulderin
* 1833 in Stolberg, dem heutigen Kamień Mały in Polen
† 2. November 1905 in Wien in Österreich
Angela - ihr Taufname war Agnes - wurde 1863 Hedwigsschwester in Breslau - dem heutigen Wrocław . Sie trat 1871 in die Genossenschaft der Schwestern vom armen Kinde Jesu über und wirkte ab 1881 in Wien. Eine Knochenerkrankung ertrug sie geduldig und gottergeben.
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Hl. Willebold von Berkheim
† 1230
Pilger
† nach 1230 in Berkheim im Illertal in Baden-Württemberg
Willebold, aus dem Grafengeschlecht von Calw, unternahm eine Wallfahrt ins Heilige Land und starb auf der Rückreise in einer Scheune in Berkheim; dabei läuteten die Glocke der Kirche von selbst, die Luft war von leiser Musik erfüllt.
Bald schon setzte die bis heute anhaltende Verehrung ein.
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Hl. Margareta von Lothringen
* 1463, Vaudémont in Lothringen in Frankreich
† 1521
Herzogin, Klostergründerin, Nonne
* 1463 in Vaudémont in Lothringen in Frankreich
† 2. November 1521 in Argentan in Frankreich
Margareta war eine Tochter des Herzogs Friedrich von Lothringen. Schon in jungen Jahren bewunderte sie ihre Verwandte Elisabeth von Thüringen. Mit 25 Jahren heiratete sie den Herzog René von Alençon; nach dessen Tod nach nur vier Jahren regierte sie gut 20 Jahre lang das Land, gab aus ihrem Vermögen für Arme, gründete Kirchen und Hospize. Nachdem ihre drei Kinder erwachsen waren, trat sie in den Klarissenorden ein und gründete ein Kloster in Mortagne - dem heutigen Mortagne-au-Perche - westlich Chartres, dann unweit davon das Klarissenkloster Argentan. Wenige Monate, nachdem sie selbst in dieses Kloster eintrat, starb sie.
Margaretas Grab wurde in der französischen Revolution zerstört, ihr Herz in der Pfarrkirche von Argentan blieb erhalten.
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Alle Seelen
Seit jeher gedachte der Mensch den Toten, seit dem 2. Jahrhundert sind christliche Gebete für Tote bekannt. Gebete und Fürbitten sowie die Eucharistiefeier für die Verstorbenen sollen in der katholischen Kirche dazu helfen, dass die Toten die Vollendung in Gott finden. Die Gräber auf den Friedhöfen werden von den Angehörigen geschmückt, bei Katholiken wird das Seelenlicht entzündet; es ist das Symbol des Ewigen Lichtes, das den Verstorbenen leuchtet. In feierlicher Prozession, dem Gräberumgang , schreitet der Priester durch die Reihen der festlich geschmückten Gräber und erteilt den Segen.
Im 7. Jahrhundert ordnete Isidor von Sevilla seinen Mönchen an, am Tage nach dem Pfingstfest für die Toten Eucharistie zu feiern, andere Klöster nahmen diesen Brauch auf. 998 legte Odilo von Cluny die Allerseelenfeier für den 2. November fest, die Mönche von Cluny verbreiteten das Fest im 11. Jahrhundert, in Rom wurde es erstmals 1311 gefeiert. Papst Benedikt XIV. erlaubte 1748 drei Messfeiern zu diesem Tag, Papst Benedikt XV. weitete dieses Privileg im Jahr 1915 für die gesamte katholische Kirche aus. Das 2. Vatikanische Konzil ordnete einen mehr von der Auferstehungsbotschaft von Ostern geprägten Ductus an.
Die Zeit vom 30. Oktober bis 8. November gilt als Seelenwoche. Früher glaubte man, dass in diesen Tagen die armen Seelen anwesend seien.
In der orthodoxen Kirche wird noch immer der Zusammenhang mit dem Pfingstfest bewahrt, aller Seelen wird am Samstag vor dem Fest begangen. Die evangelische Kirche gedenkt der Verstorbenen am Totensonntag / Ewigkeitssonntag.
Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen, der einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, einen Ablass. Dieser Ablass kann nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden, und zwar in der Zeit vom 1. bis 8. November als vollkommener Ablass, an jedem anderen Tag des Jahres als Teilablass.
Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Gläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen. Dieser Ablass kann - nach Verfügung des Ordinarius - auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden. Dabei sind beim Kirchenbesuch das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) zu sprechen.
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