Donnerstag 5. September 2024

Am 20. März 2022 wird ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt

Findung von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten

 

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in der katholischen Pfarrgemeinde, das sich aus gewählten, delegierten und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.

Das Motto lautet diesmal: „Mittendrin - Pfarrgemeinderat weit denken“.

 

Ein erster Schritt dazu ist die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. - Dafür bitten wir alle um  ihre Mithilfe...

Zur Kandidatenfindung ist die gesamte Pfarrbevölkerung eingeladen. Schlagen Sie Personen vor, die besondere Fähigkeiten haben, die sozial engagiert sind oder die sie einfach für geeignet halten, uns Gläubige im Pfarrgemeinderat zu vertreten.

 

In Laakirchen haben Sie folgende Möglichkeiten zur Abgabe eines Vorschlages:

Bitte beachten Sie folgende formale Punkte

  • Name und Adresse (zur eindeutigen Identifizierung) des Kandidaten/der Kandidatin
  • der Kandidat oder die Kandidatin muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • bitte auch den eigenen Namen für mögliche Rückfragen angeben

Ihr Wahlvorschlag für den Pfarrgemeinderat muss bis spätestens den 3. Adventsonntag, das ist der 12. Dezember 2021, in der Pfarre eingelangt sein.

 

Mehr brauchen Sie dann auch schon nicht mehr tun. Die Kandidatenvorschläge werden gereiht. Die persönliche Ansprache der vorgeschlagenen Kandidaten erfolgt dann vom Wahlvorstand.

 

Wir laden Sie jetzt schon ein, am 20. März 2022 bei der Pfarrgemeinderatswahl teilzunehmen.

 

Bitte helfen Sie mit und machen Sie zahlreiche Vorschläge. Es geht um das Wohl und um eine gute Zukunft der Pfarre Laakirchen.

 

Im Voraus Herzlichen Dank!

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