Der Finanzausschuss (= Pfarrkirchenrat) nimmt unter allen Ausschüssen eine Sonderstellung ein.
Der Finanzausschuss ist als gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens tätig, besorgt die Vermögensverwaltung der Pfarre und verwaltet den konfessionellen Friedhof nach den diözesanen Bestimmungen. Er legt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss der Kirchenrechnung dem Pfarrgemeinderat zur Genehmigung vor.
Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an:
Vorsitzender ist der Pfarrer (Pfarrprovisor). Dieser vertritt den Finanzausschuss nach außen.
Die gesamte Tätigkeit des Finanzausschusses unterliegt der Aufsichtspflicht der Diözesanfinanzkammer.
Zur laufenden Überprüfung der Kassengebarung wurden über Vorschlag des Pfarrgemeinderates von der Diözesanfinanzkammer als Rechnungsprüfer bestellt: