Friedhofsordnung und Friedhofsgebühren
Die Diözesane Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung finden auf das bestehende Rechtsverhältnis (Grabmiete) Anwendung. Mit der Bezahlung der Einlöse (Nachlöse) nehmen Sie diese Erklärung zur Kenntnis. Der Rechnungsbetrag (ohne Totengräbergebühren) beinhaltet keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Friedhofsverwaltung in keinem Fall verpflichtet ist, Grabberechtigte auf das Ablaufen der Nachlösefrist aufmerksam zu machen. Das Verfallenlassen dieser Frist - aus welchen Gründen auch immer - zieht den Verlust aller Rechtsansprüche auf die Grabstatt und gegen die Friedhofsverwaltung nach sich.
Wir bemühen uns allerdings aus freien Stücken, die Grabberechtigten rechtzeitig auf den Ablauf der Nachlösefrist aufmerksam zu machen, soweit uns die Anschrift der Grabberechtigten bekannt ist.
Grabberechtigte haften ausnahmslos für alle Schäden, die Dritten durch ihr Grabdenkmal, Grabeinfassung oder Gegenstände (Grablichter und anderes) zugefügt werden. Bitte achten Sie daher auf den ordnungsgemäßen Zustand der Grabeinfassung, des Grabdenkmals und der gesamten Grabstatt!