Begräbnisordnung
Aufbahrung:
Für die Aufbahrung und die Durchführung der Bestattung ist grundsätzlich der Bestatter, den Sie frei wählen können, in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Pfarre zuständig.
Beten:
Es steht den Angehörigen frei, in der Gemeinschaft der Pfarre die so genannte Totenwache zu halten. Zum Vorbeten mögen die Angehörigen auch mit Frau Rosa Markl oder mit einer Person Person ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.
Grabstatt:
Der Totengräber wird von den Angehörigen oder von der Bestattung informiert. Er ist nur für das Öffnen und Schließen des Grabes zuständig. Er erstellt für seine Dienste eine Rechnung an die Angehörigen.
Damit der Totengräber das Grab rechtzeitig öffnen kann, müssen die Angehörigen möglichst bald Grabdenkmal, Einfassung und Blumenschmuck abtragen und aus dem Friedhofsareal entfernen.
Begräbnis:
Die Organisation des Begräbnisgottesdienstes (Requiem und Verabschiedung) übernimmt die Pfarre.
Die Träger des Sarges und des Grabkreuzes werden in der Regel von den Angehörigen benannt.
Pfarrliche Gebühren:
Priester: mit Requiem 30 Euro (ohne Requiem € 22,-)
Mesnergebühr: € 50,- (ohne Requiem € 22,-)
Totenwache: pro Abend € 22,- (gegebenenfalls mit Betriebskostenbeitrag pro Abend € 22,-)
Ministrant(inn)en: € 25,-
Organist/in: € 30,-
Kirchenchor: € 70,-
Kanzleigebühr: € 16,-
Betriebskostenbeitrag (Bagger, Abfallentsorgung, Containermiete): € 120,-
Zu diesen Gebühren kommt noch die Grabeinlöse bzw. Nachlöse für die Liegedauer von 10 Jahren.