Firmung 2025 in Hofkirchen
Es ist bei uns üblich, dass zwei Jahrgänge gemeinsam vorbereitet werden. So dürfen alle, die bis 31. August 2025 das 13. Lebensjahr vollenden, die Firmvorbereitung mitmachen. Die Firmkandidaten/Innen können sich ab 15. Dezember ein Programm der Firmvorbereitung und ein Anmeldeformular am Schriftenstand abholen. Um gefirmt werden zu können, ist das gesamte Programm der Firmvorbereitung zu absolvieren. Dazu gehört auch der Besuch von mindestens einem Sonntagsgottesdienst pro Monat. Für alle gilt die Grundregel, dass Versäumtes durch eine adäquate Ersatzleistung nachzuholen ist.
In diesem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass Firmpaten der römisch katholischen Kirche angehören müssen. Ausgetretene Paten sind nach dem Kirchenrecht und der Bestätigung der Diözese Linz nicht zulässig.