Dienstag 23. Juli 2024
Pfarre Haslach an der Mühl

Christliche Begräbnisliturgie

"Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat"

Gedanken zum Wesen christlicher Begräbnisliturgie

Der ehrfürchtige Umgang mit den Leibern der Toten reicht weit in vorchristliche Zeit zurück und ist grundlegend ein Zeichen der Humanität. Darüber hinaus hat die christliche Tradition im Laufe der Jahrhunderte ein Begräbnisritual ganz eigener Prägung hervorgebracht, das sich in seiner Form und tiefen Bedeutung aus dem Geschehen der Taufe erschließt.

Nach der Überzeugung des Apostels Paulus schenkt Christus im Taufgeschehen einem Menschen Anteil an seinem Lebensschicksal (vgl. Röm 6,3-11). Dieser Glaubensüberzeugung folgend bildet die Urform des Taufrituals das Sterben, Begraben werden und die Auferstehung mit Christus nach, wenn der Täufling entkleidet in das Taufbecken steigt, dort dreimal im „Wassergrab“ untergetaucht und wieder aufgerichtet wird. In diesem Moment wird deutlich: mit seinem ganzen Sein taucht ein Mensch in die Lebensfülle Gottes ein, wird dazu berufen, lebendiges Christuszeichen in der Welt zu sein. Das Geschenk der Unsterblichkeit wird ihm förmlich „auf den Leib geschrieben“ im anschließenden Anlegen des weißen Kleides, in der Salbung mit Chrisam und im Überreichen des Lichtes von der Osterkerze – Zeichen, die den Sinnen zugänglich machen wollen, dass der Auferstandene dieses Menschenleben ganz umfängt und trägt, über den leiblichen Tod hinaus. Die Einzigartigkeit eines Lebens hat vor diesem Hintergrund Ewigkeitswert.

Konsequent greift das Begräbnisritual diese Wirklichkeit auf, wenn es den Leichnam eines Menschen ein letztes Mal bewusst in die Mitte nimmt, ihn abholt aus dem je persönlichen Lebensumfeld, in seiner Gegenwart Gottesdienst – Tod und Auferstehung Christi – feiert, und ihn dann zur letzten Ruhe bettet. Mit dem Leichnam einen entsprechenden Umgang zu pflegen ist nicht nur deshalb wichtig, um die Wirklichkeit des Sterbens und ihre Konsequenzen schrittweise zu „begreifen“. Es wird dabei vor allem erlebbar, dass der tote Körper nicht „Abfallprodukt“ ist, sondern sichtbares Symbol aller Lebenserinnerungen und gelebten Beziehungen, sichtbares Symbol der ganzheitlichen Annahme eines Menschen durch Gott.

Weihwasser, Weihrauch, Licht und Gesten der Ehrfurcht, mit denen der Leichnam geehrt wird, sollen für alle erfahrbar werden lassen, welche Verheißung diesem Menschen gegeben wurde, unter welchem Vorzeichen ihn die Hinterbliebenen loslassen dürfen: „Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat.“

Dieses zentrale Wort am offenen Grab ist Zusage und Glaubensbekenntnis in einem. In ihm spiegelt sich, dass wir vor dem Hintergrund der Taufe das Sterben nicht als Vernichtung, sondern als „Erfüllung“ und „Vollendung“ – als das Reifwerden einer Lebensfrucht im Lichte Gottes – begreifen dürfen, und das Begräbnis bei aller Trauer auch als eine Form des „Erntedankes“ für alles, was dieses Leben hervorgebracht hat.

Inmitten einer „Wegwerfkultur“ setzen Christinnen und Christen im Umgang mit den Leibern ihrer Toten ein Zeichen, das in letzter Konsequenz weit ins konkrete Leben zurückreicht. Alle Gesten der Ehrfurcht und des würdigen Umgangs mit dem Leichnam eines Menschen sind nur glaubwürdig, wenn ein Mensch sie auch im Leben erfahren darf, wenn im tagtäglichen Umgang deutlich wird, dass im Gegenüber immer Christus selbst durchleuchtet und leiblich konkret erfahrbar wird. Die Kultur der Bestattung und die Kultur unseres Zusammenlebens gilt es gerade dahingehend in unserer Zeit wieder neu in ihrem wechselseitigen Zusammenhang zu begreifen – um des Lebens willen!

 

Dr. Josef Keplinger,

Liturgiereferent

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