Trauerfall
Unser aufrichtiges Beileid.
Wir möchten Sie in dieser schwierigen Zeit nicht alleine lassen und Ihnen eine Hilfe aus dem Glauben geben.
Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Totenwache in der Kirche. Für den Begräbnisgottesdienst ist es gut, wenn Sie dem Seelsorger einen kurzen Lebenslauf des Verstorbenen zukommen lassen. Für die musikalische Gestaltung der Totenmesse sorgt ein kleiner Chor.
Die Friedhofsverwaltung geschieht über das Pfarramt.
Immer wieder bekommen wir Schreiben von der Kirchenbeitragsstelle, in denen vermerkt ist, dass Menschen, die in unserer Pfarre wohnen, den Kirchenaustritt bei der Verwaltungsbehörde erklärt haben, was wir - wohl oder übel - respektieren müssen.
Was auch immer die Gründe für den Austritt sind, eines ist klar: Der/die Antragsteller/in will mit der Kirche, bzw. unserer Pfarre nichts mehr zu tun haben. Das tut natürlich weh, da wir ein Mitglied unserer Gemeinde verlieren.
Und es hat auch Folgen: Wer austritt, hat "keine Rechte und keine Pflichten". Er bezahlt keine Kirchensteuer und hat somit unter anderem im Fall des Todes kein Recht auf ein kirchliches Begräbnis. Das ist meistens sehr bitter für die Hinterbliebenen. Und es fällt natürlich auch uns schwer, ihnen ein kirchliches Begräbnis zu verweigern.
Nach Überlegungen im Pfarrgemeinderat und auch unter Berücksichtigung der Handhabe in anderen Pfarren, haben wir uns auf folgende Lösung geeinigt: Wenn die Familie unbedingt eine kirchliche Feier möchte, kann eine Wortgottesfeier in der Kirche angeboten werden, bei welcher jedoch der Leichnam oder die Urne nicht in die Kirche gebracht werden können. Anschließend erfolgt dann die Bestattung am Friedhof.
Jede andere Möglichkeit wäre auch jenen gegenüber ungerecht, die Ihren Kirchenbeitrag zahlen und damit auch helfen, den laufenden Betrieb der Pfarre aufrecht zu erhalten.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.