Wiedereintritt in die Kirche
Sie sind herzlich willkommen!
Falls Sie den Schritt aus der Glaubensgemeinschaft erst kürzlich gesetzt haben, können Sie diesen Austritt innerhalb von 90 Tagen ab der amtlichen Handlung mit dem Ausfüllen eines Formulars widerrufen.
Wenn der Austritt bereits länger zurückliegt, ist für die Wiederaufnahme, neben einer entsprechenden persönlichen Vorbereitung, ein spezielles Verfahren nötig.
Der Weg zurück in die Kirche
In einem ersten Gespräch mit dem Wohnsitzpfarrer oder einem Priester des eigenen Vertrauens wird ein Aufnahmeansuchen verfasst.
Der Priester schickt das Ansuchen an das Bischöfliche Ordinariat und erhält von diesem die Erlaubnis und den Auftrag, die Wiederaufnahme vorzunehmen.
In einem zweiten Treffen mit dem Priester wird dann die Wiederaufnahme – vor zwei Zeugen – vorgenommen. Dabei wird das Glaubensbekenntnis gebetet.
Der Priester erklärt dann den / die Betreffende(n) für wieder aufgenommen.