Sakrament der Taufe
Mit der Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Die Taufe kann in jeder Pfarre empfangen werden. Wenn nicht in der Wohnpfarre getauft wird, braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre.
In der Regel finden Tauffeiern an den Sonntagen im Anschluss an den Gottesdienst um 9.30 Uhr und an Samstagen statt. Kommen Sie bitte einige Wochen vor dem gewünschten Termin in die Pfarrkanzlei (Tel. 07246/6210), damit wir mit Ihnen ein Taufgespräch vereinbaren und die Taufe vorbereiten können.
Das Sakrament der Taufe
Mit der Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Die Taufe kann in jeder Pfarre empfangen werden. Wenn nicht in der Wohnpfarre getauft wird, braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre.
Für die Anmeldung eines Kindes zur Taufe rufen Sie bitte in der Pfarrkanzlei, Tel. (07246) 6210, an. Zum Taufgespräch brinegen Sie bitte folgende Dokumente mit:
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
- Taufschein von Eltern und Paten
- Trau- und Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)
Der Taufpate oder die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung. Er oder sie muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Weder der Vater noch die Mutter des Täuflings können das Patenamt übernehmen. Folgende Dokumente muss er/sie vorlegen:
- Taufschein
- Trauungsschein (falls verheiratet)
Der Taufschein muss aktuell sein, das bedeutet, Sie wenden sich an ihre Taufpfarre (diese ist am Ihrem Taufschein vermerkt) und lassen alle (noch nicht eingetragenen) Sakramente eintragen, also Firmung und eine eventuelle Eheschließung.
Der Taufpate und seine Funktion
Der Taufpate, die -patin hat auf Anfrage der Eltern des Täuflings ein Amt übernommen. Er/Sie hat dabei freiwillig versprochen, so gut er/sie kann, dem Kind beizustehen und in Glaubensfragen ein Ansprechpartner zu sein. Ursprünglich war der Taufpate der, der bezeugte, dass sich der Täufling in christlichem Leben im Katechumenat bewährt hat. Da bei uns Kinder getauft werden, suchen die Eltern einen Paten aus, der mit dem Amt auch Mitverantwortung übernimmt in der Glaubenserziehung und im Finden zum Glauben.
Dieses Versprechen besteht ein Leben lang. Dabei wird es manchmal mehr und bisweilen weniger sein, was zu bereden wird. Aber das unsichtbare Band, das zwischen Täufling und Taufpaten besteht, soll nicht abreißen.
Damit eine solche Beziehung bestehen bleibt, liegt es auch an den Eltern des Täuflings, die Beziehung zu fördern und wachsen zu lassen. Wenn die Beziehung zwischen Eltern und Taufpaten/in kaputt geht oder nicht gepflegt wird - es muss ja nicht immer ein Streit sein - geht auch die Beziehung zwischen Paten und Täufling zugrunde.
Der Taufpate wird auch in das Taufbuch eingetragen.
Ein Taufzeuge ist ein Mitglied einer anderen christlichen Konfession, die/der zusammen mit einem römisch-katholischen Paten gewählt werden kann: Das ökumenische Direktorium erlaubt auch orthodoxen Christen Taufpate/in in der römisch-katholischen Kirche zu sein.
Der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche widerspricht der Funktion des Taufpaten- bzw. des Taufzeugenamtes.