Friedhof
Ich bin die Auferstehung und das Leben.
Wer an mich glaubt wird leben, auch wenn er stirbt.
Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen oft ein schmerzhaftes Ereignis. Die Pfarre bietet in dieser Situation Unterstützung an. Diese betrifft neben der persönlichen Trauer der Betroffenen auch die Organisation und Abwicklung des Begräbnisses.
Ansprechpartner von Seiten der Pfarre ist P. Josaphat, Tel. 0676 8776 6091.
Bestattung Hatzenbichler (Molln) Tel: 07584/2379 oder 0650/7584140
Mit 1. 1. 2025 wurden die Grabgebühren an die umliegenden Pfarren und diözesanen Vorgaben angepasst.
Reihengrab pro Jahr: | € 18,18 |
Wandgrab pro Jahr: | € 22,99 |
Seit 1995 ist das Trennen biogener Abfälle Pflicht. Da die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung sehr hoch sind, verrechnen wir bei jedem Begräbnis € 8,- pro Kranz und € 5,- pro Bukett für die Entsorgung. In der Grabgebühr sind pro Jahr und Grab € 2,- für die laufende Abfallentsorgung inkludiert.
Nach einem Begräbnis muss die Grabgebühr 12 Jahre im voraus bezahlt werden, da das Grab aufgrund der Bodenbeschaffenheit 12 Jahre nicht verkauft oder freigegeben werden darf.
Die Grabgrößen betragen für ein Einzelgrab 160 x 80 cm und für ein Doppelgrab 160 x 160 cm. Besonders bei der Neuerrichtung oder beim Wiederaufstellen einer Grabstätte ist zu beachten, dass die vorgegebenen Maße eingehalten werden, und alle Kreuze in einer geraden Reihe stehen. Jeder Steinmetzbetrieb ist verpflichtet, vor dem Aufstellen einer neuen Grabanlage bei der Friedhofsverwaltung einen Plan mit den Maßen vorzulegen, und diesen bewilligen zu lassen!
Außerdem sind alle Gräber und auch die Ränder in einem ordentlichen Zustand zu erhalten, da die Friedhofsverwaltung berechtigt ist, Besitzern von verwahrlosten Gräbern das Grabrecht zu entziehen.