Firmung
Die Anmeldung für die Firmung erfolgt beim Pfarramt (Pfarrkanzleistunde) bis spätestens 31. Dezember für das jeweils nächstfolgende Jahr. Die Anmeldung muss vom Firmkandidaten bzw. von den Eltern selbst wahrgenommen werden. Über die weiteren Schritte (z.B. Firmunterricht) werden die Firmkandidaten von der Pfarre informiert.
Nichtgefirmte Erwachsene können sich ebenfalls bei der Pfarre melden.
Der Firmpate muss römisch-kaholisch sein. Wenn der Firmpate in einem anderen Bundesland getauft wurde, ist ein aktuller Taufschein (nicht älter als drei Monate) bei der Anmeldung mitzubringen.