Gebührenregelung für den Friedhof
Diese neue Ordnung wurde im FT Finanzen sowie im PGR beschlossen, von Seiten der Diözesanfinanzkammer kirchenbehördlich genehmigt und ist nach Veröffentlichung in den pfarrlichen Medien ab 01.05.2023 gültig.
Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren
Einfachgräber € 160,00
Urnengräber € 160,00
Urnennischen € 1.000,00
Kindergräber € 80,00 (Auf diese Gebühr wird seitens der Pfarre verzichtet.)
Nachlösegebühr eines Grabes für die Dauer von 10 Jahren
Einfachgräber € 160,00
Urnengräber € 160,00
Urnennischen € 160,00
Kindergräber € 80,00
Bei Doppelgräbern (4 Särge) verdoppelt sich die oben genannte Gebühr.
Beilegungsgebühr bei Erd- sowie Urnenbestattungen € 30,00
DIÖZESANE FRIEDHOFSORDNUNG (bitte anklicken)