Benützung
Die Räume im Erdgeschoss können als „ein großer Raum“ genützt werden, in dem Foyer und Küche integriert sind. Einzelnutzung der Räume GR1, GR2 und GR3 sind ebenfalls möglich. Im Obergeschoss steht der Meditationsraum jeder Gruppierung und jedem Benutzer des Pfarrheimes zur Verfügung. (Außer er ist reserviert)
Nützen Sie diesen Raum zur Stille oder um Ihr Treffen spirituell zu umrahmen. Anregungen dazu und kurze Vorschläge liegen im Raum bereit.
Sitzungen, Zusammenkünfte, Runden, Kinderkirche, Jungscharstunden, Jugendtreffen, Pfarrcafes, Feiern verschiedenster Art und vieles mehr werden im Pfarrheim veranstaltet. Auch nicht pfarrliche Gruppierungen und Veranstalter sind herzlich eingeladen die Räume zu nutzen. Auf unserer Website (Raumplanung) finden Sie den Veranstaltungsplan. Darauf sind alle bereits gemeldeten Veranstaltungen angeführt.
Um möglichst zeitige Anmeldung wird gebeten! Den pfarrlichen Gruppierungen stehen die Räume gratis zur Verfügung. Ansonsten wird ein Unkostenbeitrag berechnet.
Unkostenbeitrag für die Nutzung des Pfarrheim St. Leonhard
Allgemeine Nutzung (Nicht – Geiersberger) |
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Vereinstarif bei Veranstaltungen mit Einnahmequelle |
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Bei privaten Veranstaltungen (Geiersberger) gelten die Vereinstarife.
Bei vereinsinternen Veranstaltungen ohne Einnahmen wird als Anerkennung für erbrachte Leistungen im Rahmen von Pfarrveranstaltungen kein Unkostenbeitrag verrechnet.
Das Haus lebt durch die Menschen, die sich treffen, weiterbilden, beten, singen, feiern, lachen, diskutieren, arbeiten!
Nützen Sie die Möglichkeiten! Sie sind herzlich eingeladen!
Richtlinien zur Pfarrheimnutzung
- Parteipolitische Veranstaltungen oder solche, die der christlichen Lehre zuwiderlaufen, sind ausgeschlossen.
- Pfarrliche Veranstaltungen haben Vorrang.
- Raumreservierungen können jederzeit getätigt werden, fixe Terminzusagen für außerkirchliche Gruppen und Veranstaltungen können erst 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung getroffen werden.
Das Einhalten der Hausordnung ist verbindlich. Nach der Veranstaltung ist der Schlüssel ehestmöglich an den Übergeber zurückzubringen. Bei Verlust oder nicht Rückgabe des Schlüssels wird ein Betrag von € 600,- eingehoben, da im Schließsystem Zylinder und Schlüssel erneuert werden müssen.