Fachausschuss Finanzen
Der Fachausschuss für Finanzen ist ein Fachausschuss mit eigenem diözesanem Statut. Er ist gemäß Statut der gesetzliche Vertreter des kirchlichen Vermögens innerhalb der Pfarre.
Hauptaufgabe ist die Vermögens- und Gebäudeverwaltung für die Pfarre, der Pfarrkirche und des Pfarrheimes. Weiters obliegen dem Finanzausschuss alle Belange im Bereich der Bauangelegenheiten, Renovierungen und Instandsetzungen. Er ist auch zuständig für Verträge mit Dienstnehmern.
Der Finanzausschuss erstellt für das jeweils kommende Jahr einen sogenannten ordentlichen Haushaltsplan, in dem der laufende Betrieb sowie die alljährlich erforderlichen kleineren Reparaturen und Investitionen, soweit sie aus pfarrlichen Einnahmen gedeckt werden können, erfasst und geplant werden.
Falls die Kosten voraussichtlich nicht ohne Beihilfe der Diözese bestritten werden können, ist vor Durchführung der Beschlüsse zwecks Klärung der Finanzierung das Einvernehmen mit der Diözesanfinanzkammer herzustellen.
Der Haushaltsplan muss dem Pfarrgemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Finanzausschuss ist an die Richtlinien des Pfarrgemeinderates über den Einsatz der finanziellen Mittel gebunden.
Handlungen und Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung bedürfen einer kirchenbehördlichen Genehmigung. Dazu gehören insbesondere Kauf und Verkauf von Grundstücken, Einräumung von Dienstbarkeiten, Bestandsverträge, Schenkungen, Baumaßnahmen, Renovierungsarbeiten, Aufnahme von Krediten, Abschluss von Dienstverträgen usw.
Die Beschlüsse des Finanzausschusses über die Maßnahmen im außerordentlichen Bereich bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Pfarrgemeinderates.
Der Finanzausschuss ist für die termingerechte Erstellung des Jahresabschlusses (Kirchenrechnung) verantwortlich. Die Prüfung der zur Kirchenrechnung gehörigen Unterlagen, Belege und der detailierten Vermögensübersichten hat durch die bestellten Rechnungsprüfer zu erfolgen. Der Finanzausschuss muss dann dem Pfarrgemeinderat die Kirchenrechnung zur Genehmigung vorlegen. Nach der zweiwöchigen Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme wird die Kirchenrechnung an den Dekanatskämmerer weitergeleitet.
Mitglieder im Finanzausschuss
Rechnungsprüfer:
Wichtige Verordnungen: