Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat unterstützt und berät den Pfarrassistenten und Pfarrmoderator sowie das Seelsorgeteam bei der Leitung der Pfarre. Zusammen werden Entscheidungen vorbereitet, gemeinsam wird die Verantwortung für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde getragen. Die Entscheidungen im Pfarrgemeinderat werden durch die Arbeit in den verschiedenen Fachausschüssen unterstützt und umgesetzt. Die Funktionsperiode des Pfarrgemeinderates beträgt fünf Jahre, von 2022 bis 2027.