Friedhof
Die Angehörigen pflegen die Grabstätten liebevoll. Für diese Umsicht sei allen ein ganz großer Dank gesagt! Einige Bitten und Informationen möchten wir weitergeben:
- Kränze und Buketts gehören nicht auf den Komposthaufen, sondern sind privat zu entsorgen, z.B. Kompostierungsanlage Leitner
- Die Grabeinfassungen aus Holz, die auf dem Ablageplatz außerhalb des Friedhofes gelagert werden, sind nicht zur freien Entnahme. Falls Sie eine Einfassung benötigen, bitte Kontakt mit Hrn. Konrad Mayer aufnehmen.
- Zur Pflege des Grabes gehört auch das Entfernen des Grases auf den mit Kies bestreuten Gängen rund um die Grabstätten sowie auch die Pflege der reservierten Gräber.
- Um eine einheitliche Gestaltung des Friedhofes zu gewährleisten, bitten wir Sie, weißen Kies nur zur Grabgestaltung innerhalb des Grabes zu verwenden.
- Für die Gänge bitte grauen Kies verwenden. Dieser wird von der Pfarre zur Verfügung gestellt. Sie finden den grauen Kies außerhalb der Friedhofsmauer beim Abfallplatz Richtung Firma Eisbär.
- Bitte achten Sie auf eine genaue Mülltrennung (grüner Steckschwamm ist kompostierbar – grauer Steckschwamm nicht; Lametta und sonstige Dekorationen aus nicht biologischem Material gehören nicht zum Kompost)
- Welcher Müll wohin gehört, ist am Abfallplatz gut angeschrieben und die entsprechenden Behälter stehen bereit.
- Im Friedhofsbereich steht ein WC zur Verfügung. Wir bitten um Umsicht und Sauberkeit.
- An der Friedhofsmauer ist ein Kerzenautomat angebracht. Hier können Sie zum Preis von 2 € bzw. 4 € Kerzen mit Glas bzw. Nachfüllungen erwerben.
Bei Störungen oder sonstigen Fragen steht unser Friedhofsverwalter Konrad Mayer gern zur Verfügung: 0699/11702030
Ehemaliger Friedhofsverwalter Hannes Zehetbauer
Konrad Mayer ist seit 2025 der Nachfolger unseres langjährigen Friedhofsverwalters Hannes Zehetbauer. Hr. Zehetbauer hat stets sorgsam die Gesamtaufsicht über die Anlage getragen und war mit großem Engagement für die Pflege und Erhaltung des Friedhofs verantwortlich. Ein besonderer Dank gilt ihm für sein Engagement bei der Gedenkstätte für still geborene Kinder, den sogenannten "Sternenkindern". Wir wünschen ihm alles Gute und Gottes Segen für den wohlverdienten Ruhestand.
Grabgebühren im Pfarrfriedhof Feldkirchen/Donau 2025
Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren sind zu entrichten:
- Einzelgrab oder Urnengrab: 293,18 €
- Doppelgrab oder Wandgrab einzeln: 464,21 €
- Wandgrab doppelt: 635,23 €
Nachlöse für jeweils 5 Jahre:
- Einzelgrab oder Urnengrab: 85,51 €
- Doppelgrab und Wandgrab einzeln: 171,02 €
- Wandgrab doppelt: 256,54 €
Für reservierte Gräber gelten dieselben Gebühren.
Seit 2024 werden für die Grabnutzungsgebühren von der Pfarrkanzlei Rechnungen ausgestellt und versandt. D.h. die Gebühren für bestehende Grabmale sind erst dann zu bezahlen, wenn eine Rechnung zugestellt wird. Die fällige Grabnutzungsgebühr kann natürlich auch gerne überwiesen werden.
Glasstern für Sternenkinder-Gedenkort
Ein Glasstern als Erinnerung an ein Sternenkind, also an ein Kind, das während der Schwangerschaft oder der Geburt gestorben ist, kann während der Pfarrkanzleistunden erworben werden. Der Selbstkostenpreis beträgt 30 €. Eine Personalisierung ist ebenfalls möglich und die Montage erfolgt dann über die Friedhofsverwaltung.