Aufgaben des PGR
Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung in Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet. Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern zusammen.
Vorsitzender des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer. Weiters werden aus den gewählten Mitgliedern jeweils ein erster und ein zweiter stellvertretender Vorsitzender (Obmann und Obmann Stv.) und ein Schriftführer gewählt. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, Schriftführerin und den Leitungsmitgliedern der Fachausschüsse zusammen.
Für besondere Aufgaben in der Pfarre werden Fachausschüsse eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, im Auftrag des Pfarrgemeinderates in diesem Aufgabenfeld die Situation zu erheben und entsprechende Aktivitäten zu setzen. In den Fachausschüssen sind auch Personen vertreten, welche nicht dem Pfarrgemeinderat angehören.