Der Friedhof der Pfarre Eggerding
In unserer Pfarrgemeinde haben wir 540 Gräber (eingeteilt in Einzelgräber und Doppelgräber) und 14 Urnengräber. Einzelgräber sind 1,6 m lang und 80 cm breit. Doppelgräber messen die doppelte Breite. Diese Maße sind strikt einzuhalten. Die Unterlagen der Grabeinfassungen dürfen nicht über die Erde herausragen.
Grabgebühren
Bei Neuerwerb eines Grabes (einmalige Gebühr):
Grabgebühr für Einzelgräber € 40,-
Grabgebühr für Doppelgräber / Urnengräber € 80,-
Für das erworbene Grab ist eine Grabgebühr zu entrichten, die bei uns in der Pfarre jährlich durch einen Abbuchungsauftrag getätigt wird. Jene, die mit einem Erlagschein einzahlen, werden jährlich angeschrieben. Bei dieser Vorschreibungsart ist auch immer eine Kanzleigebühr miteingerechnet.
Jährliche Grabgebühr:
Einzelgrab € 12,-
Doppelgrab / Urnengrab € 24,-
Hier noch einige wichtige Hinweise zur Friedhofsordnung:
1. Wenn die Kränze und Buketts auf dem Grabhügel verwelkt sind, bitten wir die Angehörigen, diese selbst zu entsorgen oder jenen Gärtnern, von denen sie gekauft worden sind, zurückzugeben. Nicht am Abfallhaufen außerhalb des Friedhofes lagern.
2. Wenn bei einem Grab größere Mengen kompostierbare Abfälle anfallen (z.B. bei Neupfanzungen), sollen die alten Pflanzen auf den Abfallplatz außerhalb des Friedhofes (beim oberen Eingang) gegeben werden.
3. Allerheiligengestecke müssen selber entsorgt oder dem Gärtner zurückgegeben werden. Bitte keine Gestecke am Abfallplatz lagern, sie müssen zerlegt und richtig entsorgt werden. Auch Christbäume, die auf Gräbern aufgestellt werden, müssen mit nach Hause genommen werden.
4. Die Hälfte des Abfallplatzes darf als Zwischenlager für Grabsteine verwendet werden, auf keinen Fall als Endlager.
5. Vor dem Aufstellen eines Grabdenkmals muss der Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung und Totengräber Herr Alois Haslinger angerufen werden, damit der Tag und die Uhrzeit bestimmt werden können, wann das Grabdenkmal aufgestellt wird. Herr Haslinger ist von der Friedhofsverwaltung beauftragt, darauf zu achten, dass die Grabdenkmäler ordnungsgemäß und nach den Richtlinien der Pfarre aufgestellt werden.