PFARRGRÜNDUNG MITEINANDER
Das Dekanat als „Zusammenschluss“ von mehreren Pfarren gibt es künftig nicht mehr, sondern mehrere Pfarr(teil)gemeinden bilden gemeinsam eine „Pfarre“ mit eigener Rechtspersönlichkeit. Geleitet werden diese Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten. (Link: Vorstellung der Leitungsvorstände) Im pastoralen Handlungsraum dieser neu errichteten Pfarre wirken neben den Pfarr(teil)gemeinden
auch andere pastorale Orte wie Altenheime,
Krankenhäuser, Jugendzentren, Bildungshäuser, usw. zusammen, um „die Hirtensorge durch gemeinsames Handeln zu fördern“ (vgl. c. 374 §2 CIC). Gemeinsam werden wichtige und aktuelle pastorale Themen besprochen und Initiativen gesetzt und gut aufeinander abgestimmt. Dafür werden ein Pfarrlicher Pastoralrat und ein Pfarrlicher
Wirtschaftsrat eingerichtet, in denen die Pfarr(teil)gemeinden vertreten sind.
Im diözesanen Gesetzestext1 („Ordnung der Pfarren“) sind die rechtlichen Grundlagen und Vorgänge detailliert beschrieben, weitere Erläuterungen finden sich im „Handbuch zum Strukturmodell“. Der Priesterrat befasste sich in seiner Frühjahrssitzung am 28. März 2023 mit der Thematik der
Zusammenführung der Pfarren. Die Errichtung der neuen Pfarren wird durch ein Dekret des Bischofs vorgenommen. Die vom Bischof unterzeichneten Dekrete sind im Diözesanblatt vom 13.10.2023 online veröffentlicht
und ab diesem Datum im Pfarrgemeindebüro und unter folgendem Link https://www.dioezese linz.at/dioezesanblatt einsehbar. Einspruchsfristen beginnen mit diesem Datum.