Was bedeutet die Frage der Kremation im Umgang mit der Urne, in der Liturgie beim Begräbnis, für uns persönlich und als würdiger Umgang mit den Verstorbenen. Was heißt dies im Zusammenhang mit der Grabpflege, bzw. Erinnerungskultur.
Allgemeine Beobachtung zur Kremation:
Herausforderungen:
Geschichtliche Einordnung und Deutung:
Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Tod, die Erfahrung des Todes in allen Kulturen Anlass ist für rituelle Gestaltung. Rituelle Gestaltung aber ist immer ein Ausdruck von Deutung und sinnstiftendem Tun. Bis auf ganz wenige Ausnahmen am Beginn unserer geschichtlichen Zeugnisse können wir davon ausgehen, dass es überall das Bedürfnis und Verlangen gab, einen Leichnam zu bestatten. Es ist also eine Kultur der Menschheit, die mit der Würde des Menschen zu tun hat. Es hat auch immer mit Weiterleben, mit Auferstehung zu tun. Kremation wurde praktiziert, weil das Feuer die Seele reinigt und vom Körper löst und sie so unverweslich/unzerstörbar macht. Das Feuer trennt die Seele vom Körper – Befreiung der Seele. Angeregt wurde diese Bestattungsform durch die Reinigungskraft der Sonne. Feuerbestattung wurde stets neben der Erdbestattung praktiziert, d.h. es hat immer beide Formen parallel gegeben.
Die kirchenrechtliche Sicht und liturgierechtliche Aspekte heute:
Im Kirchlichen Rechtsbuch CIC 1983 fanden nun die neuen Gegebenheiten Niederschlag. Den verstorbenen Gläubigen ist nach Maßgabe des Rechts ein kirchliches Begräbnis zu gewähren, bei dem die Kirche für den Verstorbenen geistlichen Beistand erfleht, ihren Leib ehrt und zugleich den Lebenden den Trost der Hoffnung gibt, ist nach Maßgabe der liturgischen Gesetzte zu feiern. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen. Feuerbestattungen sind nicht mehr eine statistische Ausnahme, sondern an vielen Orten eine Regelform.
Weil dem Menschen über den Tod hinaus Würde zukommt, müssen Verabschiedung und Beisetzung auf würdevolle und menschliche Weise geschehen. Die kirchliche Begräbnisfeier ist ein Beitrag zu einer menschenwürdigen Begräbniskultur. Aus Respekt vor der Individualität jedes Menschen hält es die Kirche für notwendig, dass das Grab jedes Verstorbenen mit seinem Namen versehen wird. In Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu empfiehlt die Kirche als vorrangige Form die Bestattung des Leichnams. Sie verbietet allerdings die Feuerbestattung nicht, sofern dies nicht aus Gründen gewählt wird, die dem christlichen Glauben widersprechen. Bei aller kirchlichen Wertschätzung der Bestattung des Leichnams darf dies nicht zu einer pastoralen und liturgischen Abwertung der Feuerbestattung führen. Darum gibt es auch eine Begräbnisliturgie für die Verabschiedung vor der Kremation und die Urnenbeisetzung. Dabei empfiehlt die Kirche, die Eucharistie und Verabschiedung nach Möglichkeit vor der Kremation und in Anwesenheit des Leichnams zu feiern. Gerade wenn die Verabschiedung nicht unmittelbar vor der Beisetzung erfolgt, sollte die Möglichkeit genutzt werden, den Sarg mit dem Leichnam zur Messfeier in der Kirche aufzustellen und dort mit der liturgischen Verabschiedung zu enden. Die Feier der Verabschiedung vor einer Einäscherung findet in Anwesenheit des Sarges mit dem Leichnam in der Kirche, der Friedhofskapelle oder Aufbahrungshalle statt. Die Ordnung für diese Feier legt besonderen Wert darauf, dass die Gemeinde auf eine angemessene Weise vom Verstorbenen Abschied nehmen kann. Es entspricht dem Sinn der Feier und ihrer Bedeutung für die Angehörigen, wenn der Sarg am Ende der Feier dem Blick der Versammelten entzogen wird.
Stirbt jemand im Krankenhaus und wird anschließend kremiert. In diesem Fall ist das Requiem mit oder ohne Urne und die Bestattung mit der Pfarrgemeinde oder im engeren Familienkreis.
Anna Bogner