Der PGR unterstützt den Pfarrer bei der Leitung der Pfarrgemeinde!
Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates (PGR)
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten GEWÄHLTE Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung aller Gläubigen. Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist.
Aufgabenfelder des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Er macht nicht alles selbst, sondern richtet Fachausschüsse ein oder delegiert Aufgaben an Einzelne oder Gruppen. Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen.