2. Der Trauungspriester für Ihre Hochzeit
3. Rechtzeitige Planung eines Ehevorbereitungskurses
5. Erstellung des Trauungsprotokolles
Sie können Ihre Terminanfrage unter Tel. 07612/87130 telefonisch vornehmen. Mo., Die., Do., u. Fr. 8-12h im Sekretariat der Pfarre Altmünster.
Aufnahme der Daten aus den vorgelegten Dokumenten: Geburtsurkunden, Taufscheine , gegebenenfalls Taufscheine der Kinder (auch nicht gemeinsamen Kinder!), Heirats-, Scheidungs- oder Todesurkunden bei früheren Ehepartner/innen; Name, Beruf, Geburtsdatum und Adresse der Trauzeugen; inhaltliche Besprechung der Feier. Die Datenaufnahme soll während der Öffnungszeiten in der Pfarrkanzlei bei der Sekretärin erfolgen, bei Trauungen, die Pfarrer Trinkfaß hält, kann die Datenaufnahme auch direkt bei ihm im Rahmen des Trauungsgespräches erfolgen.
Dauer: ca. 1,5 - 2 Stunden
Das Trauungsgespräch ist mit dem Priester oder Diakon, der die Feier mit Ihnen hält, direkt zu vereinbaren.
Es ist wichtig, dass sie vor Bekanntgabe des Hochzeitstermines Ihren Termin beim zuständigen Standesamt und beim zuständigen Pfarramt reserviert haben. Standesamt und Trauungskirche müssen nicht am selben Ort sein. Sie sollen aber die mögliche Wegstrecke zwischen Standesamt und Kirche mit genügend Zeit einplanen.
Es ist auch wichtig, dass der Termin der standesamtlichen Hochzeit vor der kirchlichen Trauung liegt, weil sonst eine Sondergenehmigung eingeholt werden muss, da die Kirche vor dem Staat verpflichtet ist, in der Regel keine kirchliche Trauung zu halten, bevor das Paar nicht auch eine zivile Ehe geschlossen hat.
Ausnahmeregelung der rein kirchlichen Ehe: In wenigen Ausnahmefällen ist auch die rein kirchliche Eheschließungsform möglich. Dafür muss aber ein eigenes Ansuchen gestellt werden.
Sie können bei uns in der Pfarrkirche Altmünster oder der Filialkirche Reindlmühl heiraten. In der Kalvarienbergkirche können keine Trauungen stattfinden. Die Kapelle selber gehört zwar der Pfarre, jedoch nicht der Grund rund um die Kirche.
Für Hochzeiten von Brautpaaren aus den Pfarren Altmünster, Neukirchen und Traunkirchen, sind wir die zuständige Pfarre und wir können die Feier auch gerne übernehmen. Da die Traunseepfarren durch die romantische Lage im See die beliebtesten Trauungskirchen von ganz Oberösterreichs sind, können wir diese Feiern nicht übernehmen. Es ist bei uns durchaus gängige Praxis, dass Brautpaare ihren Heimatpfarrer sozusagen "mitnehmen" und dieser die Hochzeitsfeier hält. Es kann aber auch jeder beliebige Priester, zu dem das Brautpaar ein gewisses Naheverhältnis hat, die Trauung vornehmen. Mit diesem sind dann natürlich auch die Fahrtspesen zu klären.
Erster Ansprechpartner für die Spendung eines Sakramentes ist immer der Pfarrer jenes Ortes, in dem man seinen behördlich gemeldeten Wohnsitz hat. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, wenn dieser auch dann die Trauung vornimmt, wenn Sie nicht im Gebiet seiner Pfarre heiraten. Es ist auf alle Fälle wichtig, dass Sie Kontakt mit ihm aufnehmen und ihn von Ihrem Hochzeitswunsch informieren. Er ist dann auch bei auswärtigen Paaren auch dafür zuständig, das Trauungsprotokoll zu machen. Mit seinem Einverständnis ist es aber genauso möglich, dass ein Priester oder Diakon, zu dem sie bereits Kontakt haben, die Trauung mit Ihnen feiert. Dieser kann dann auch das Trauungsprotokoll machen. Wenn Braut und Bräutigam nicht am selben Ort wohnen, gibt es 2 mögliche Priester, die als "Heimatpfarrer" in Frage kommen. Sie brauchen aber nur einen von beiden kontaktieren.
Für die kirchliche Trauung ist der Besuch eines Ehevorbereitungskurses eine unverzichtbare Grundvoraussetzung. Spätestens 2 Wochen vor der Trauung muss der Teilnahmeschein an einem solchen Seminar beim zuständigen Trauungspfarramt eingereicht werden. Diese Seminare werden in unterschiedlicher Form angeboten: Wochenendseminare, Kurzformen im Vortragsstil an einem Nachmittag, usw.. Bitte planen Sie rechtzeitig einen für sie passenden Termin eines derartigen Kurses ein! Einen Folder mit den zahlreichen möglichen Terminen können Sie in jedem Pfarramt bekommen. Sie können aber auch direkt im Internet die aktuellen Angebote abrufen.
Wir bitten Sie darum, eine verbindliche Trauungsanmeldung im Pfarramt vorzunehmen und bei Wahl eines anderen Ortes für Ihre Feier einen eventuell reservierten Termin auch wieder abzusagen.
Als Trauungsprotokoll bezeichnet man jenes Schriftstück, in welchem die notwendigen Daten für die Trauung zusammengefasst werden. Es ist auch mit einer Art Fragekatalog versehen, der im Trauungsgespräch mit dem Priester oder Diakon besprochen wird, der die Feier leitet. Als Dokumente für die kirchliche Trauung sind jeweils ein aktueller Taufschein von Braut und Bräutigam erforderlich. Sie können sich ihren bisherigen Taufschein durch eine Ergänzung "aktualisieren" lassen, oder sich jeweils bei dem Pfarramt, wo Sie getauft worden sind, einen neuen Taufschein ausstellen lassen. Der aktuelle Taufschein weist nach, dass sie kirchlich ledig sind und auch noch Mitglied der röm. kath. Kirche sind. Daher darf der Taufschein nicht älter als 6 Monate sein bzw. muss einen Aktualisierungsvermerk aufweisen. Diese und weitere Dokumente legen Sie bitte beim Erstellen des Trauungsprotokolls vor.
Setzen Sie sich bald mit dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde bzw. Ihrem Trauungspriester in Verbindung. Er möge das Trauungsprotokoll mit Ihnen erstellen. Das Trauungsprotokoll muss spätestens 1 Monat vor der Trauung bei uns im Pfarramt eingelangt sein!
Hinweis für Ehepaare aus dem Ausland:
Es sind uns natürlich Ehepaare aus dem Ausland auch sehr herzlich willkommen. Es geht nur darum, dass die Vorbereitung wegen der erforderlichen Dokumente etwas aufwendiger wird. Daher muss genügend Zeit dfür eingeplant - und rechtzeitig damit begonnen werden. Der normale Weg ist derjenige, dass das Paar zu ihrem Heimatpfarrer geht und dieser alle formalen Vorbereitungen trifft und dann uns die angefertigten Unterlagen zusendet. In der Regel wird die Übersendung der Dokumente für die Eheschließung im Ausland über das jeweilige zuständige bischöfliche Ordinariat erledigt. Wenn jedoch ein Teil des Paares noch seinen regulären Wohnsitz in Österreich hat, braucht es diesen aufwendigen Vorgang nicht. Es genügen dann die Unterlagen, wie sie auch in Östereich einzubringen sind.