Wir wünschen den Kindern, Eltern, Pädagoginnen und Assistentinnen und Zivis ein schönes Jahr!
Anbei für Eltern die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung des Elternbeitrages, ab Herbst 2024 - falls von Interesse.
Der Rechtsträger Pfarrcaritas richtet sich nach diesen Vorgaben.
MbGr, Franz Strasser, Pfarrer
Elternbeitragsverordung dllnk:1
Geschwisterabschläge dllnk:2
Materialbeiträge dllnk:3