Verlängerung der Einschränkung des Betriebs von Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen bis 15. 5. 2020
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat heute
mittels Erlass vorgegeben, den eingeschränkten Betrieb der Kinderbildungs-
und -betreuungseinrichtungen grundsätzlich bis zum
15. Mai zu verlängern. In diesem Sinne
sollen die Sozialkontakte allgemein reduziert und Kinder auch weiterhin möglichst zu Hause
betreut werden.
Es wird allerdings klargestellt, dass das Betreuungsgebot einem erweiterten Personenkreis
zur Verfügung steht als bisher. Somit soll die Betreuung in Kinderbildungs-
und -betreuungseinrichtungen für alle Kinder sichergestellt und angeboten werden,
unabhängig
· von der Art der beruflichen Tätigkeit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
· davon, ob die Arbeit im Home-Office verrichtet werden kann oder
· ob eine Betreuung zu Hause möglich ist oder nicht.
Insgesamt ist daher das Angebot für alle Eltern, die nach eigener Einschätzung dieses
Angebot benötigen, bereitzustellen.
Die Umsetzung der Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgt mittels Verordnung durch
den Landeshauptmann von Oberösterreich, die wir Ihnen in der Anlage zur Kenntnis bringen
dürfen.
Entsprechend dem Erlass des Gesundheitsministeriums ist dafür Sorge zu tragen, dass in den
Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Hygienevorkehrungen getroffen werden.
Ergänzend zu unseren Handlungsempfehlungen (unter www.ooe-kindernet.at abrufbar) hat
das BMBWF ein Hygienehandbuch herausgegeben, in dem auch Empfehlungen für die
elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen enthalten sind (Anlage).
Download Hygienemaßnahmen allgemein