Samstag 12. Oktober 2024

Pfarrstrukturreform: Neuausstellung der Aufhebungs- und Errichtungsdekrete

Für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried werden nach Hinweis des zuständigen Dikasteriums für den Klerus in Rom die notwendigen Veränderungen in der Ausfertigung der Dekrete vorgenommen.

Im Dezember 2023 wurden die Fusionsdekrete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried ausgesetzt, nachdem es aus 8 von 103 Pfarrgemeinden eine Bitte nach Rücknahme der Fusionsdekrete gegeben hat. Im Rahmen der Bearbeitung der Rekurse gegen die Aufhebungs- und Fusionsdekrete wurde die Diözese durch das zuständige Dikasterium für den Klerus in Rom darauf hingewiesen, dass eine Veränderung in der formalen Ausfertigung der einzelnen Dekrete notwendig sei, der Bischof Manfred Scheuer natürlich nachkommt.

 

Die einzelnen Dekrete waren insofern zu verändern, dass nicht nur für jede einzelne Pfarre ein Aufhebungsdekret zu erlassen ist, sondern darüber hinaus auch noch ein eigenes Errichtungsdekret für die neue Pfarre ausgefertigt werden muss. Dafür wurde ein Zeitraum bis Ende Oktober 2024 eingeräumt. Um den Vorgaben aus Rom zu entsprechen, war es erforderlich, dass die bisherigen Dekrete in denen sowohl die Aufhebung als auch die Fusionierung zur neuen Pfarre gemeinsam angeordnet wurde, nun vom Bischof rechtlich aufgehoben werden. Zugleich wird aber inhaltlich an der Fusionierung im Sinne der „Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz“ festgehalten und die Einzeldekrete in einer aktualisierten Form mit Rechtswirksamkeit vom 1. Jänner 2025 neu ausgestellt.

 


Hintergrund zur Pfarrstrukturreform

 

Das Umsetzungskonzept der Pfarrstrukturreform sieht 39 „Pfarren“ vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ bestehen. Damit soll sowohl die Zusammengehörigkeit innerhalb des pastoralen Raumes einer Pfarre bewusst gemacht als auch die konkrete Beheimatung und Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Die Pfarrteilgemeinden werden daher zwar eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen. Zu diesem Beziehungsnetz gehören auch alle vorhandenen pastoralen Orte, speziell jene der kategorialen Pastoral, wie zum Beispiel im Krankenhaus, in Bildungs- oder Jugendzentren und in der Betriebsseelsorge. Innovative Projekte und pastorale Initiativen sollen fixer Bestandteil des gemeinsamen Pfarrlebens sein. Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständ:innen für pastorale bzw. wirtschaftliche Angelegenheiten (Pastoral- und Verwaltungsvorständ:innen). Wesentlich bleibt dabei weiterhin die Mithilfe und Leitungsverantwortung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen von Priestern, Ständigen Diakonen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Pfarrgemeinden bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre. Erreichbarkeit, Seelsorge, Glaubenszeugnis und sozialer Einsatz sollen durch eine bessere Koordination und Aufgabenbeschreibung langfristig für alle Pfarrteilgemeinden sichergestellt werden.
Ziel der neuen Struktur ist es vor allem, einen unterstützenden Rahmen für eine inhaltliche, an der Botschaft Jesu orientierte Neuausrichtung der Christinnen und Christen zu schaffen, damit Kirche im Sinne des Evangeliums auch weiterhin nah bei den Menschen und wirksam in der Gesellschaft ist. Bischof Manfred Scheuer im Diözesanblatt vom Mai 2021: „Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist.“

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