Freitag 22. November 2024

Aussetzung des Inkrafttretens der Fusionsdekrete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried

Die Rekurse gehen den in der 'Ordnung der Pfarren'  vorgesehenen Weg.

Aus 8 von 103 Pfarrgemeinden, die zu sieben neuen Pfarren fusioniert werden sollten, wurde eine Bitte nach Rücknahme der Fusionierung eingebracht. Diese Vorgangsweise entspricht dem vorgesehenen Weg in der „Ordnung der Pfarren“.

Die Rekurse werden dem zuständigen Dikasterium für den Klerus in Rom für die Entscheidung weitergeleitet. Die Dekrete für die neuen Pfarren Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand erlangen wie vorgesehen mit 1. Jänner 2024 ihre Rechtsgültigkeit.

 

Am 18. Oktober 2022 wurden die ersten 51 Dekrete erlassen, mit denen 51 Pfarren mit 1. Jänner 2023 zu nunmehr fünf neuen Pfarren fusioniert wurden.

 

Mit 29. September 2023 wurden die nächsten 103 Dekrete erlassen, durch die, mit Rechtskraft vom 1. Jänner 2024, weitere 103 Pfarren zu nunmehr sieben neuen Pfarren fusioniert werden sollten. Diesen Fusionierungen hat der Priesterrat schon im März zugestimmt. Nach Erlass der Dekrete des Bischofs bestand die Möglichkeit, dass ihn auch einzelne Mitglieder betroffener Pfarren um Rücknahme der Fusionierung ersuchen konnten. Dies geschah diesmal aus manchen Pfarren. Diese Schreiben wurden von Bischof Manfred Scheuer individuell, wenn auch in ähnlicher Weise beantwortet, um nochmals auf die Beweggründe kurz hinzuweisen.

 

Nun haben – wie dies in kirchlichen wie auch in staatlichen Verfahren üblich und rechtmäßig ist – aus 8 der 103 Pfarrteilgemeinden Einzelpersonen oder auch einige Gruppen gemeinsam einen Rekurs zur Weiterleitung nach Rom eingereicht, wie es in der „Ordnung der Pfarren“ vorgesehen ist. Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird dies nun durch Bischof Manfred Scheuer veranlasst.

 

Bis zur Herstellung der Rechtssicherheit durch eine Entscheidung des zuständigen Dikasteriums für den Klerus wird das Inkrafttreten der pfarrlichen Fusions-Dekrete für die 4 betroffenen Dekanate bis auf Weiteres ausgesetzt. Deren designierte Pfarrer und Pastoralvorständ:innen können und sollen aber auch weiterhin Initiativen für eine künftige Zusammenarbeit der Pfarren im Dekanat setzen. Die Mitarbeiter:innen und diejenigen Pfarren, aus denen kein Einspruch im Dekanat kam, sollen nicht das Gefühl bekommen, dass durch die zahlenmäßig wenigen Gegenstimmen die kirchliche Gesamtentwicklung gelähmt wird. Auch die designierten Verwaltungsvorständ:innen, die bereits in den Dekanaten tätig sind, können ihre Aufgaben im bisherigen Sinn weiterverfolgen.

 

Die einzelnen Dekrete für die neuen Pfarren Mühlviertel-Mitte, Steyr und TraunerLand erlangen wie vorgesehen mit 1. Jänner 2024 ihre Rechtsgültigkeit und gehen ihren Weg der Umsetzung weiter.

 

Die Pfarrstrukturreform

 

Das Umsetzungskonzept der Pfarrstrukturreform sieht 39 „Pfarren“ vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden mit ihren historischen lokalen Rechtsträgern „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ bestehen. Damit soll sowohl die Zusammengehörigkeit innerhalb des pastoralen Raumes einer Pfarre bewusst gemacht als auch die konkrete Beheimatung und Verantwortung in einer konkreten Gemeinschaft vor Ort zum Ausdruck gebracht werden. Die Pfarrteilgemeinden werden daher zwar eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) für ihren Bereich bewahren können, zugleich profitieren sie vom größeren Ganzen der Pfarre und der Zusammenarbeit der Seelsorgeverantwortlichen. Zu diesem Beziehungsnetz gehören auch alle vorhandenen pastoralen Orte, speziell jene der kategorialen Pastoral, wie zum Beispiel im Krankenhaus, in Bildungs- oder Jugendzentren und in der Betriebsseelsorge. Innovative Projekte und pastorale Initiativen sollen fixer Bestandteil des gemeinsamen Pfarrlebens sein. Geleitet werden die Pfarren von jeweils einem Pfarrer in Zusammenarbeit mit zwei Vorständ:innen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten (Pastoral- und Verwaltungsvorständ:innen). Wesentlich bleibt dabei weiterhin die Mithilfe und Leitungsverantwortung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen von Priestern, Ständigen Diakonen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort in den Pfarrgemeinden bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre. Erreichbarkeit, Seelsorge, Glaubenszeugnis und sozialer Einsatz sollen durch eine bessere Koordination und Aufgabenbeschreibung langfristig für alle Pfarrteilgemeinden sichergestellt werden.

 

Ziel der neuen Struktur ist es vor allem, einen unterstützenden Rahmen für eine inhaltliche, an der Botschaft Jesu orientierte Neuausrichtung der Christinnen und Christen zu schaffen, damit Kirche im Sinne des Evangeliums auch weiterhin nah bei den Menschen und wirksam in der Gesellschaft ist. Bischof Manfred Scheuer im Diözesanblatt vom Mai 2021: „Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist.“

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