Donnerstag 28. November 2024

Bischofskonferenz setzt Corona-Regelungen vorübergehend aus

Keine FFP2-Maske bei Gottesdiensten mehr nötig

Ab 1. Juni 2022 ist keine FPP2-Maske bei Gottesdiensten mehr nötig. Die Bischöfe empfehlen, die Hygiene­maßnahmen beizubehalten. Ein Präventionskonzept bei religiösen Feiern mit über 500 Personen ist verpflichtend.

Die Bischofskonferenz setzt die österreichweit geltenden Corona-Regelungen mit Wirkung ab Mittwoch, 1. Juni 2022, vorübergehend aus. Das hat der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag gegenüber Kathpress erklärt. Konkret bedeutet das, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ohne besondere coronabedingte Einschränkungen möglich ist. Dessen ungeachtet empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen, wie sie in der zuletzt geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz aufgeführt sind, "möglichst beizubehalten". Bei Feiern mit über 500 Personen ist überdies ein Präventionskonzept verpflichtend.

 

Wie Schipka weiter ausführte, setze man mit dem Aussetzen der bisherigen Regelungen auf die Eigenverantwortung der Gläubigen und bitte diese, sich selbst etwa durch eine Impfung bzw. das Tragen von Masken zu schützen. "Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen", wird von der Bischofskonferenz ausdrücklich festgehalten.

 

Seit der letzten Lockerung der Corona-Maßnahmen mit Karsamstag war nur mehr beim Betreten und Verlassen einer katholischen Kirche eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen. Während des Gottesdienstes konnte sie am Platz abgenommen werden. Seitens der Bischofskonferenz wird jetzt ab 1. Juni 2022 "empfohlen, die Hygienemaßnahmen – z.B. Desinfizieren der Hände – möglichst beizubehalten". Dazu zählen beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.

Präventionskonzept bei über 500 Personen.

 

Ein Präventionskonzept ist verpflichtend vorzulegen und umzusetzen bei religiösen Feiern bzw. Gottesdiensten aus einmaligem Anlass mit über 500 Personen – dazu zählen Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und Trauungen. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind Begräbnisse bzw. gottesdienstliche Feiern im Rahmen von Begräbnissen. Die Einhaltung des Präventionskonzepts ist durch einen zu benennenden Präventionsbeauftragten sicherzustellen.

 

Empfohlen wird seitens der Bischofskonferenz unter anderem, bei solchen religiösen Feiern mit über 500 Personen die in der bisher geltenden Rahmenordnung angeführten Hygienemaßnahmen zu beachten, auf eine geordnete "Steuerung der Personenströme" zu achten, einen Willkommens- bzw. Ordnerdienst einzurichten, am Eingang Desinfektionsmittelspender aufzustellen, Flächen oder Gegenstände regelmäßig zu desinfizieren und den Kirchenraum regelmäßig zu lüften.

 

Seit dem Beginn der Pandemie wurden in Österreich die Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste auf dem Weg von Vereinbarungen zwischen dem Staat und den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt. Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli letzten Jahres eine Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen mehrfach angepasst worden ist. Die jetzt ab 1. Juni 2022 vorübergehend ausgesetzten Regelungen haben seit 16. April 2022 gegolten.

 

Informationen und Details zum Präventionskonzept

 

(kathpress)

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