Dienstag 17. September 2024

St.-Barbara-Hospiz Linz: Begleitung am Lebensende

Am 3. September 2021 wurde das St. Barbara Hospiz an seinem neuen Standort eingeweiht. Bei der feierlichen Segnung hielt Bischof Manfred Scheuer ein eindringliches Plädoyer für ein Leben in Würde bis zuletzt und gegen den assistierten Suizid.

Mit der Übersiedlung und Erweiterung des bisher einzigen stationären Hospizes in Oberösterreich gibt es nun deutlich mehr Platz für die Versorgung und Pflege von Menschen in der letzten Lebensphase. Das Land Oberösterreich und die Sozialversicherung haben die überwiegende Finanzierung der Einrichtung zugesagt. Das Hospiz wird von den Elisabethinen Linz-Wien, den Barmherzigen Brüdern Linz, der Vinzenz Gruppe und dem Roten Kreuz getragen.  

 

Das erste stationäre Hospiz Oberösterreichs wurde 2016 gegründet. Bis zur Übersiedlung im Juni 2021 waren die sechs Hospizbetten im Ordensklinikum Linz Elisabethinen als eigenständige Organisation eingebettet. Aber bereits in den Anfängen war klar, dass man einen eigenen Standort mit noch mehr Kapazitäten zur Begleitung von Menschen im letzten Lebensabschnitt braucht. Das ist nun mit der Übersiedlung in die Harrachstraße gegeben. Am Freitagnachmittag erfolgte die feierliche Segnung der Einrichtung durch Bischof Manfred Scheuer und Superintendent Gerold Lehner.

 

Der Neubau in der Harrachstraße am Standort der Elisabethinen umfasst zehn kleine Wohneinheiten (Einzelzimmer) mit Pflegebetten. Rund zwanzig Pflegemitarbeiterinnen und Pflegemitarbeiter kümmern sich um die Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Menschen. "Der Bedarf an Hospizplätzen ist sehr groß, daher freuen wir uns über die neuen Räumlichkeiten mit noch mehr Betten", sagte Hospizleiterin Rosemarie Kapplmüller.

 

"Das St. Barbara Hospiz ist ein Ort, an dem Menschen ihr Leben in einer wohltuenden und würdevollen Atmosphäre zu Ende leben können, wenn das zu Hause nicht mehr möglich ist. Hier erhalten sie kompetente Pflege und Betreuung, aber vor allem auch menschliche Zuwendung", erklärte Sr. Barbara Lehner, Generaloberin und Geschäftsführerin der Elisabethinen Linz-Wien. Die Elisabethinen, als eine der vier Trägerorganisationen, stellen das Gebäude und über ihren Standort des Ordensklinikums Linz auch die ärztliche und psychologische Betreuung, die Essensversorgung und die Seelsorge.

 

Jeder der vier Träger bringe sich mit seinen Stärken ein, betonte Michael Heinisch, Geschäftsführer Vinzenz Gruppe. Die Vinzenz Gruppe ist in dem Gemeinschaftsprojekt mit ihrer BHS-Pflege GmbH für die Expertise in der Organisation der Pflege zuständig.

 

"Jeder, der die Kriterien für einen Hospizplatz erfüllt, sollte auch einen bekommen. Ungeachtet der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, der persönlichen Hintergründe und finanziellen Verhältnisse. Wir sehen tagtäglich, wie wichtig und wertvoll diese Unterstützung im letzten Lebensabschnitt ist", betonte Peter Ausweger, Gesamtleiter Barmherzige Brüder Linz.

 

Gerade in der Arbeit mit kranken und sterbenden Menschen müssen täglich Entscheidungen getroffen werden, so Ausweger. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes sollten mit diesen schwierigen ethischen Entscheidungen nicht alleingelassen werden. Hier würden die Barmherzigen Brüder viel Expertise und Unterstützung mitbringen.

 

Eine ganz besondere Rolle spielten im Hospiz auch die Freiwilligen, betonte Walter Aichinger, Präsident des Roten Kreuzes Oberösterreich. Sie unterstützten die Pflegekräfte tagtäglich, würden viel Zeit mit den Hospiz-Bewohnern verbringen und ihnen ein Gefühl von zu Hause und Geborgenheit geben. Aichinger: "Das  beruhigt und tut sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen sehr gut."

 

2021 wurden im Hospiz bislang 33 Bewohner mit einem Durchschnittsalter von 66 Jahren betreut. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei rund 32 Tagen.

 

Eröffnung des St. Barbara Hospizes am neuen Standort.
Eröffnung des St. Barbara Hospizes am neuen Standort.

© St. Barbara Hospiz / Peter Christian Mayr

 

 

Bischof Manfred Scheuer: Assistenz zum Leben" statt assistiertem Suizid

 

Ein eindringliches Plädoyer für ein Leben in Würde bis zuletzt und gegen den assistierten Suizid hielt Bischof Manfred Scheuer bei der Segnung des St. Barbara Hospizes. Was es brauche, sei eine "Assistenz zum Leben", aber keine Hilfestellung zur Selbsttötung, so der Bischof am 3. September im Rahmen der feierlichen Segnung der neuen Räumlichkeiten.

 

Wenn Menschen Todeswünsche äußern, so meinten sie in den allermeisten Fällen nicht, dass sie nicht mehr leben wollen, sondern dass sie "so" nicht mehr leben wollten. Im Wesentlichen gehe es darum, menschliche Nähe zu schenken, Schmerzen zu lindern und eine tatsächliche Autonomie zu gewährleisten, so der Bischof: "Wir müssen Einsamkeit bekämpfen und auch Angehörige in dieser herausfordernden Situation entlasten. Es geht darum, Todeswünsche ernst zu nehmen und trotzdem innerhalb schwieriger Umstände ein Mindestmaß an Lebens-Zuversicht zu vermitteln." All das sei Teil einer notwendigen Begleitung für ein tatsächlich "menschenwürdiges Sterben".

 

Es werde häufig suggeriert, dass ein würdiges Lebensende nur durch eine vorzeitige Beendigung des Lebens möglich wäre. Das spiegle aber nicht im Geringsten wider, "dass wir mit der Palliativmedizin vielfältige Möglichkeiten haben, um ein würdiges Lebensende zu begleiten".

 

Der Linzer Bischof warnte zudem davor, dass die ethischen Fragen am Lebensanfang und am Lebensende in intensiver Wechselwirkung mit dem Problem des Umgangs mitten im Leben stünden: "Zugang zu medizinischer Behandlung und Leistung, soziale Lebensbedingungen, Bildung als wichtige Grundlage für Lebenschancen, Vorsorge im Alter, Sicherheit, Frieden, Asyl und Migration. Was um die Lebensränder gesellschaftlich besprochen wird, ist ein Signal für das, was uns künftig auch in der Lebensmitte betreffen kann." Die Gefahr sei nicht von der Hand zu weisen, "dass Menschenwürde auf Gesundheit, Tüchtigkeit, Jugendlichkeit, Souveränität, wirtschaftliche Brauchbarkeit und Effizienz oder auch Sportlichkeit und Schönheit reduziert wird". Würde und Lebensrecht dürften aber nicht abgestuft werden.

 

Scheuer zitierte in diesem Zusammenhang auch Papst Franziskus. Es gelte zu verhindern, dass der Mensch sich selbst zum Objekt einer "Wegwerfkultur" degradiert, wenn er sich nicht mehr leistungsstark, unabhängig oder gesund genug empfindet.

 

Ein humaner Sterbebeistand, der diesen Namen verdient, verfolge das Ziel, einem sterbenden Mitmenschen Raum für die Annahme seines eigenen Todes zu gewähren. Sie belasse ihm das Recht auf das eigene Sterben - "nicht nach der Art der manipulierten Selbsttötung, sondern im Sinn einer bewussten Annahme des Todes". Vonseiten der Ärzte, Pflegekräfte und der Angehörigen solle dies durch wirksame Schmerzlinderung, aufmerksame medizinische Pflege und mitmenschliche Nähe unterstützt werden.

 

Erwartungen an den Gesetzgeber

 

Aus Sicht der Kirche habe die bisherige Rechtslage am Lebensende in Österreich dem Anliegen Rechnung getragen, "dass jeder Mensch es wert ist, geschützt zu werden", so Scheuer im Blick auf den Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte im Dezember 2020 die Regelung gekippt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist, und die Legislative mit der Neuformulierung des entsprechenden Gesetzes bis spätestens Jahresende 2021 beauftragt. Bis jetzt liegt allerdings noch kein neuer Gesetzesentwurf vor.

 

"Wir appellieren an den Gesetzgeber, Maßnahmen zu setzen, die verhindern sollen, dass aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid ein 'inneres Sollen' wird", so Bischof Scheuer. Dazu gehöre die Absicherung und der Ausbau der Suizidprävention wie auch die flächendeckende, wohnortnahe und leistbare Palliativ und Hospizversorgung sowie psychosoziale Begleitung in Krisensituationen für alle, die sie brauchen, bis hin zu einem Rechtsanspruch.

 

Niemand dürfe zudem zur direkten oder indirekten Mitwirkung an einem Suizid gedrängt werden; weder als Privatperson noch als organisatorische Einheit wie etwa Krankenhausträger oder Pflegeheime. Scheuer: "Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe sollen weiterhin ausschließlich dem Leben dienen dürfen. Zum Leben gehört das Sterben, aber nicht das Töten. Assistierter Suizid darf daher niemals als ärztliche Leistung oder sonst eine Leistung eines Gesundheitsberufes verstanden werden."

 

Wie Scheuer weiter sagte, habe der Verfassungsgerichtshof bisher noch nicht das "Verbot der Tötung auf Verlangen" aufgehoben - ein Umstand, der vonseiten der Politik mehrheitlich begrüßt wurde. Dieses Verbot sollte deshalb mit einer Verfassungsmehrheit im Parlament abgesichert werden, forderte der Bischof.

 

Gedanken von Bischof Manfred Scheuer zum Nachlesen

 

Bischof Scheuer: Plädoyer für ein Leben in Würde bis zuletzt
Bischof Scheuer segnete das St. Barbara Hospiz
Segnung durch Superintendent Gerold Lehner

© St. Barbara Hospiz / Peter Christian Mayr

 

www.barbara-hospiz.at

 

Kathpress

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