Montag 13. Januar 2025

Prozess um Linzer Domglocken: Pfarre und Kläger suchen Einigung

Linzer Mariendom

Im Prozess um die Klage eines Anrainers wegen angeblich unzumutbarer Lärmbelästigung durch die nächtlichen Glockenschläge des Linzer Mariendoms hat am Freitag, 6. Februar 2015 vor dem Landesgericht Linz die erste Verhandlung stattgefunden.

Die Streitparteien vereinbarten dabei, vor einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung eine mögliche Einigung auf gütlichem Weg zu versuchen. Dazu wird am 12. Februar ein Gespräch u. a. mit Dompfarrer Maximilian Strasser und dem Kläger sowie ihren Anwälten stattfinden. Kommt dabei keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens. Sollte man sich auch nicht auf eine Mediation einigen können, wird die Causa Mitte April vor Gericht weiterverhandelt.

Gegenstand der Klage gegen die Linzer Dompfarre ist nicht das liturgische Läuten, also zur Messe, sondern jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das Turmuhrläuten würde seinem Mandanten nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung, brachte der Anwalt des Klägers am Mittwoch vor Gericht erneut vor und versuchte dies mit Studien zu untermauern. Die Klage zielt darauf ab, dass die Dompfarre künftig mit Ausnahme kirchlicher Feiertage von 22 bis 6 Uhr sämtliches Glocken- und Turmuhrläuten unterlassen muss.

Der Fall hatte in dieser Woche schon vor Prozessbeginn für Schlagzeilen gesorgt, weil der Kläger bekanntgab, sich in der Causa mit einem Brief an den Papst gewandt zu haben, um die Dompfarre zum Einlenken zu bewegen. Die Diözese Linz argumentiert, dass die Glocken seit mehr als 100 Jahren läuten, zum "akustischen Stadtbild" gehören und damit ortsüblich seien.

 

Kathpress (be)

 

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