Mariä Empfängnis
Bedeutung und Geschichte
Nach christlicher Überzeugung wurde der Schuldkreislauf der Welt durch Jesus unterbrochen. Diese Unterbrechung beginnt allerdings schon mit einer Frau namens Maria und dem Satz „Du bist begnadet“, das heißt: Maria ist besonders berufen und erwählt, den Messias auf die Welt zu bringen.
Seit der Antike wurde diese Gnade Mariens als Freiheit von Sünde gedeutet. Im Mittelalter stellten sich Theologen die Frage, ob Maria schon vom Augenblick der Empfängnis an oder erst mit dem Gruß des Engels von der Erbsünde befreit war. Papst Pius IX. entschied diesen Streit 1854 mit dem Dogma „der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“. Das bedeutet, dass Maria unversehrt, ohne Makel der Erbsünde von ihrer Mutter empfangen und geboren wurde. Mit Erbsünde ist gemeint, dass der Mensch nicht nur persönlich sündigt, sondern dass er unter vielen Bedingungen lebt, die seine Entscheidungen beeinflussen. „Sündigen“ ist damit in einem großen Zusammenhang zu sehen. Es meint nicht in erster Linie, etwas ethisch „Verbotenes“ zu tun, sondern in Angst um sich selbst zu leben anstatt ganz Gott zu vertrauen.
Ursprünglich wurde der von Anselm von Canterbury im zwölften Jahrhundert eingeführte Feiertag als „Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna“ gefeiert. Papst Sixtus IV. führte das Fest 1477 im Bistum Rom als Hochfest mit Messe ein und legte es auf den 8. Dezember. Doch erst im Jahr 1708 wurde der Feiertag als „Mariä Empfängnis“ erstmals in der gesamten katholischen Kirche am 8 . Dezember gefeiert.
Aktualität
Der Marienfeiertag hat eine besondere Bedeutung für Österreich. Er wurde im 17. Jahrhundert zum Dank für die Errettung Wiens von der Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges als Staatsfeiertag eingeführt. Das nationalsozialistische Regime hob den Feiertag auf. Durch ein Volksbegehren zur Wiedereinführung des Feiertags nach Kriegsende beschloss der Nationalrat im Jahr 1955, dass der 8. Dezember als Dank für die wiedererlangte Freiheit Österreichs wieder als Feiertag begangen werden soll. Seither ist der 8. Dezember wieder ein gesetzliche Feiertag in Österreich und damit arbeitsfrei. 1995 wurde das österreichische Ladenöffnungsgesetz geändert: Seither dürfen Geschäfte an Mariä Empfängnis öffnen. Jährlich kehrt die Diskussion um den 8. Dezember wieder – die katholische Kirche bezieht dazu eindeutig Stellung: Die katholische Kirche tritt nach wie vor für den 8. Dezember als kollektiv freien Tag ein und stellt mit Freude fest, dass manche Geschäfte an diesem Feiertag bewusst geschlossen halten – als Tag zum Durchatmen, als Tag Ruhe im adventlichen Trubel.
Quellenangabe:
Katholische Kirche in Oberösterreich (Hrsg.) (o.A.): aufdanken - Gott in der Zeit des Menschen. Linz: Eigenverlag.