Samstag 11. Januar 2025

Kirchenbeitrag-Zweckwidmung

10 Wirkungsbereiche für Ihre Zweckwidmung

 

Was ist Ihnen an der Kirche wichtig? Mit einer Zweckwidmung können sie Ihren Kirchenbeitrag zu 50 % einem von zehn Wirkungsbereichen zukommen lassen. Die anderen 50 % kommen der Grundausstattung von Pfarren und Einrichtungen zugute. Folgende zehn Wirkungsfelder bieten wir an: bitte hier klicken.

Dabei gilt es folgende Schritte zu beachten:

 

Sie senden uns Ihre Widmungserklärung (Formular) online oder per Post.

 

Mit dem Erlagschein, den Sie mit der Kirchenbeitragsmitteilung erhalten, überweisen Sie Ihren gesamten Kirchenbeitrag auf das angegebene Beitragskonto.

 

Der 50%-Anteil der Zweckwidmung wird dann von der Diözese – aufgrund Ihrer Widmungserklärung – an den von Ihnen ausgewählten Wirkungsbereich weitergeleitet.

 

Die Widmungserklärung gilt für max. 3 Jahr bis auf Widerruf (Formular). Widerrufen können Sie Ihre Zweckwidmung entweder mittels Formular oder durch eine neue Zweckwidmung an einen anderen von Ihnen ausgewählten Bereich.

 

Unsere Mitarbeiter:innen in den Kirchenbeitrag Beratungsstellen helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen weiter.

 

Formulare/Folder:

Widmungserklärung online bzw. als Download

Wirkungsbereiche

Folder

Widerruf

 

Kontaktdaten Ihrer Beratungsstelle finden Sie unter Kirchenbeitrag Beratungsstellen.

Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

 

 

Mag.a Ursula Schmidinger
Mag.a Ursula Schmidinger
Fachbereichsleiterin
T.: 0732/79800-1461

 

www.meinbeitrag.at

 

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BIC: RZOOAT2L


 

 

       

Bei TELEBANKING bitte im Feld Verwendungszweck unbedingt Ihre Beitragsnummer angeben!

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