Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen

Grundlage für die Berechnung bildet das steuerpflichtige Einkommen.
Davon sind 1,1 Prozent Kirchenbeitrag zu zahlen.
Der Betrag soll gerecht und angemessen sein - finanzielle Belastungen werden immer berücksichtigt, sofern sie uns bekannt sind. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen, die die Beitragshöhe vermindern:
Durch die automatische Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung erhält man einen Teil seines Beitrags vom Finanzamt rückvergütet (max. 600 € sind absetzbar).