Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen
Grundlage für die Berechnung bildet das steuerpflichte Einkommen.
Davon sind 1,1 Prozent Kirchenbeitrag zu zahlen.
Der Betrag soll gerecht und angemessen sein - finanzielle Belastungen werden immer berücksichtigt, sofern sie uns bekannt sind. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen, die die Beitragshöhe vermindern:
Durch die automatische Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung erhält man einen Teil seines Beitrages vom Finanzamt rückvergütet. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 können bis zu € 600 (statt wie bisher € 400) abgesetzt werden.