Anmeldung und Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Anmeldung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten des Kindes bei der Marktgemeinde Regau.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Impfkarte des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Die Aufnahme ist ab dem vollendeten 3. Lebensjahr möglich.
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes kann von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.