Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch die Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten
des Kindes bei der Marktgemeinde Regau.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes kann von der Zustimmung zur Leistung eines
Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.