Vormerkung & Aufnahme
Damit der Übergang gut gelingt, sollten sich Eltern umfassend über die künftige Situation informieren und ihr Kind darauf vorbereiten.
Die beste Voraussetzung für einen gelungenen Start ist eine gute Kooperation.
1. Voraussetzungen:
Die Krabbelstube dürfen Kinder ab 1,5 Jahren besuchen.
Ab einem Alter von 3 Jahren können Kinder den Kindergarten besuchen.
Der Kindergartenbesuch findet somit im Alter von 3 bis 6 Jahren statt. Wobei das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist. Der Hortbesuch ist für Kinder ab 6 Jahren möglich. Hier werden die Kinder nach dem Schulunterricht und auch in den Ferienzeiten betreut.
2. Vormerkung im Vorfeld:
Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes für den Pfarrcaritas -Kindergarten/ die -Krabbelstube oder den -Hort nachdenken.
Damit ein Kind in die Einrichtung aufgenommen werden kann, müssen die Eltern einen Vormerkzettel für die Krabbelstube oder den Kindergarten ausfüllen und im Büro der Leiterin abgeben bzw. per Mail an die Leiterin übermitteln.
§ 12 Abs, 2 des Oö KBBG sieht vor, dass eine Anmeldung für das nächste Arbeitsjahr grundsätzlich bis 31. März eines Jahres erforderlich ist. Das bedeutet, soll ein Kind ab
1. September eines Jahres eine Einrichtung besuchen, ist es grundsätzlich bis
spätestens 31. März anzumelden.
www.ooe-kindernet.at/Info/Anmeldung
Hier geht’s zum Download:
Bezüglich Hortbesuch, werden alle Eltern der Schulanfänger im Kindergarten von uns abgefragt. Sie müssen daher keinen Vormerkzettel ausfüllen, da das Kind in diesem Fall bereits unser Haus besucht.
Gruppenwünsche:
Wir teilen Geschwisterkinder im Kindergarten nicht in die selbe Gruppe ein.
Bei der Gruppeneinteilung beachtet die Leitung, nicht nur die Wünsche der Eltern, sondern auch die Geschlechteraufteilung, die Alterszusammensetzung, die Anzahl der Schulanfängerkinder,
die verschiedenen Muttersprachen, .... innerhalb einer Kindergartengruppe!
3. Elektronische Anmeldung:
Für die Anmeldung benötigen wir noch weitere Daten von Ihrem Kind und von Ihnen als Eltern. Dazu erhalten Sie von der Leitung im Frühjahr per Mail einen Anmeldelink, der für Sie 14 Tage zur Bearbeitung zur Verfügung steht.
Der Vorgang der digitalen Erfassung und Verarbeitung entspricht den Auflagen der EU-DSGVO (Europäischen Datenschutzgrundverordnung). Der Rechtsträger entscheidet bis Ende Mai über die Aufnahme und teilt diese den Eltern mit.
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig.
4. Einführungselternabend:
Der Einführungselternabend ist für alle Eltern, deren Kinder neu in die Einrichtung kommen.
Sie erhalten dazu eine Einladung von der Leitung.
Dieser Elternabend wird ohne Beisein des Kindes geplant und findet zumeist im Monat Juni statt.
5. Aufnahmegespräch:
Das Aufnahmegespräch findet nach Terminvereinbarung mit der Leiterin im Zeitraum April bis Juni statt (Dauer ca. 15 Minuten).
Ein Aufnahmegespräch findet immer in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten statt. Findet das Aufnahmegespräch gesondert statt, können die Eltern selber entscheiden, ob sie ihr Kind zum Gespräch mitnehmen möchten. Teilweise werden die Schnuppertage auch mit den Aufnahmegesprächen verknüpft.
6. Schnupperbesuch:
Das Kind darf in Begleitung eines Elternteils im Zeitraum
Juni - Juli die Einrichtung besuchen, kann die Räumlichkeiten und das Materialangebot erkunden. Ebenso ist ein Kennenlernen der jeweiligen Pädagogin und Assistenzkraft möglich. Erste Kontakte zu anderen Kindern können geknüpft werden und teilweise kann ein Einblick in den Tagesablauf genommen werden. Geschwister sollen nicht mitgenommen werden.