Kindergartenpflicht
Die allgemeine Kindergartenpflicht ist an fünf Tagen pro Woche mit mindestens 20 Wochenstunden regelmäßig zu erfüllen. Die Kindergartenpflicht gilt während des gesamten Arbeitsjahres mit Ausnahme der gemäß Ö Schulzeitgesetz 1976 geregelten schulfreien Tage.
Jedem kindergartenpflichtigem Kind stehen 5 Wochen im Jahr zusätzlich zu den schulfreien Zeiten als „Urlaub“ zur Verfügung. Die gerechtfertigte Verhinderung des regelmäßigen Besuchs ist durch die Eltern nachzuweisen.