Vormerkung / Anmeldung

Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt.
Ab wann ist Voranmeldung möglich?
Ausnahmen
-
Kinder, die die Volksschule gemäß §7 Schulpflichtgesetz 1985 vorzeitig besuchen oder
-
Kinder, die gemäß §15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit sind.