Geschichte
Im September 2015 wird erstmals eine Krabbelgruppe in Kopfing geführt, von September bis Dezember 2015 im provisorischen Gruppenraum im kleinen Pfarrsaal, ab Jänner 2016 in den neu errichteten Räumen für die Krabbelstube.
1. Errichtung/Baugeschichte
Am 11. März 2015 wurde der Beirat über die zahlreichen Anmeldungen von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten und der Bedarfsbestätigung seitens des Landes Oö zur Führung einer Krabbelstube informiert. Die Errichtung einer Krabbelstube in Kopfing wurde daraufhin diskutiert. Anschließend wurden Planskizzen beim Land Oö. eingereicht und um Finanzierung angesucht. Am 28. April 2015 erfolgte die Information an den Finanzausschuss der Marktgemeinde Kopfing. Der Gemeinderat beschloss am 3. Juli 2015 die Errichtung einer Krabbelstubengruppe in Kopfing und die dazu notwendigen Bauarbeiten.
Die kirchenbehördliche Genehmigung von Seiten der Diözese Linz wurde mit 27. Juli 2015 erteilt und am 3. August 2015 erfolgte der Beschluss vom Finanzausschuss der Pfarre Kopfing. Am 30. Juli 2015 wurde der Einreichplan von der Baubehörde genehmigt.
Anschließend wurden der ehemalige Jugendraum der Pfarre (vorher Hühnerstall) und die Autogarage des Pfarrers ausgeräumt und im kleinen Pfarrsaal wurde ein Provisorium für die neue Krabbelgruppe errichtet.
Danach begannen die Bauarbeiten und im Jänner 2016 konnte die Krabbelstube bezogen werden.
Finanzierung:
€ 154.000,-- Bundesmittel
€ 18.000,-- Land OÖ./Bildung und Gesellschaft
€ 23.600,-- Land OÖ./Inneres und Kommunales
€ 5.000,-- Marktgemeinde Kopfing
€ 5.000,-- Pfarre Kopfing
€ 5.115,29 Pfarrcaritas Kinderbetreuungseinrichtung Kopfing
€ 210.715,29 Gesamtbaukosten (netto)
Krabbelstuben-Garten
Auch die Krabbelstube braucht laut den gesetzlichen Vorschriften des Landes OÖ einen eigenen Garten im Ausmaß von 200 m2. Dieser Bereich wurde gleich beim Eingang in den gesamten Garten der Kinderbetreuungseinrichtung geschaffen.
Finanzierung:
€ 4.200,-- Land OÖ./Bildung und Gesellschaft
€ 4.200,-- Land OÖ./Inneres und Kommunales
€ 600,-- Marktgemeinde Kopfing
€ 1.000,-- Pfarre Kopfing
€ 10.000,-- Gesamtkosten (netto)
2. Personal
09/2018 – jetzt Kohlbauer Magdalena, Pädagogin, Leiterin
09/2018 – jetzt Beck Daniela, Helferin
09/2021 – jetzt Scheuringer Gerlinde, Verwaltung
09/2015 – jetzt Grünberger Annemarie, Verwaltung
01/2022 – jetzt Strasser Claudia, Reinigungskraft
09/2007 – jetzt Ratzenböck Barbara, Gartenarbeiten
01/2018 – 08/2022 Wiesner Ulrike, Reinigungskraft
09/2021 – 11/2021 Bruckner Tanja, Reinigungskraft
09/2019 – 08/2021 Mayrdobler Nadine, Helferin
09/2015 – 09/2019 Auinger Bianca, Leiterin
09/2015 – 08/2018 Scharinger Linda, Pädagogin
09/2015 – 08/2018 Paminger Petra, Helferin
09/2015 – 08/2019 Zieba Paulina, Reinigungskraft
3. Mandatsnehmerin
Die Mandatsnehmerin ist die Vertreterin des Rechtsträgers Pfarrcaritas.
Mag. Silvia Breitwieser: 10.03.2006 - jetzt
Aufgaben Rechtsträger einer Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung:
- Gesamtverantwortung für die Kinderbetreuungseinrichtung; Führung nach den gesetzlichen Bestimmungen und kirchlichen Richtlinien (Kinderbetreuungsgesetz, Bau- und Einrichtungsverordnung, Brandschutzordnung, Arbeitnehmerschutz, Dienst- und Besoldungsordnungen für MitarbeiterInnen in kirchlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, Richtlinien der Caritas)
- Dienstgeber des Personals
- Personalführung und -verwaltung
- Betriebsorganisation; Schaffung der Voraussetzungen für einen geordneten Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung nach den gesetzlichen und kirchlichen Vorschriften
- Bauliche Belange und Instandhaltung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Finanzverwaltung
- Vernetzung/Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
4. Finanzierung
Die Finanzierung der Pfarrcaritas Krabbelstube stützt sich auf mehrere Säulen:
Land OÖ
Gemäß § 30 Oö. Kinderbetreuungsgesetz leistet das Land dem Rechtsträger einer Kinderbetreuungseinrichtung jährlich über dessen Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand.
Marktgemeinde
Geregelt durch den Abgangsdeckungsvertrag.
Elternbeiträge
Laut § 27 des Oö. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes hat der Rechtsträger einer Kinderbetreuungseinrichtung einen angemessenen, sozial gestaffelten Kostenbeitrag von den Eltern einzuheben.
Für Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats und für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oö. verfügen bis zum 3. Lebensjahr ist ein Beitrag zu bezahlen.
Für Kinder ab Vollendung des 30. Lebensmonats bis zum Schuleintritt ist der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung am Vormittag beitragsfrei. Ab 13:00 Uhr wird ein sozial gestaffelter Kostenbeitrag eingehoben. Der Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens und nach der Dauer der wöchentlichen Anwesenheit des Kindes in der Einrichtung. Außerdem wird ein jährlicher Werk- und Bastelbeitrag von den Eltern eingehoben.
5. Einweihungsfest
Am Sonntag, 3. April 2016 feierten wir unser Einweihungsfest der Krabbelstube.Den Familiengottesdienst mit dem Thema „BarmHERZigkeit“ gestalteten alle Kinder unserer Kinderbetreuungseinrichtung mit.
Anschließend wurden die neuen Räumlichkeiten in der Krabbelstube gesegnet und konnten besichtigt werden. Im großen Pfarrsaal gab es ein gemütliches Beisammensein mit musikalischer Begleitung. Die Kinder wurden im kleinen Pfarrsaal und Hof betreut. Zum Abschluss des Kinderprogrammes gab es noch eine Zaubervorstellung im Hof.