Aufnahmemodalitäten
Der Kindergarten ist für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich und am Vormittag auch beitragsfrei. Für unsere Einrichtung gilt das OÖ Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz.
Aufnahmeverfahren in vier Stufen:
In unserer Kinderbetreuungseinrichtung verwenden wir für die Anmeldung ein zeitgemäßes Kinderverwaltungsprogramm. Ein Neueinstieg findet bei uns vorwiegend im September statt, da hier die frei gewordenen Plätze der Schulanfänger neu vergeben werden. Es ist auch möglich, ein Kind während eines Arbeitsjahres für den Besuch anzumelden.
1. Vormerkung
Am ersten Freitag im Februar werden die Eltern zu einem Gespräch mit ihrem Kind eingeladen. Bei dieser Gelegenheit kann auch der Kindergarten besichtigt werden.
Es werden die konzeptionellen Rahmenbedingungen und organisatorische Details besprochen. Bei diesem Gespräch werden die genauen Zeiten des Einrichtungsbesuches (Frühdienst/Mittagsdienst/Nachmittag) des Kindes vereinbart.
Bei diesem Termin erhalten die Eltern auch das Vormerkformular, das auch zum Download zur Verfügung steht (Download Vormerkung Kindergarten). Dieses wird von den Eltern ausgefüllt und per Mail KG414225@pfarrcaritas-kita.at dann übermittelt.
Anschließend bekommen die Eltern einen sogenannten Anmeldelink per Mail zugesendet, der dann 14 Tage zur Bearbeitung geöffnet bleibt.
Die Eltern geben die Daten ihres Kindes detailliert über die Software namens Kita-Web ein und somit können die Angaben auch für andere Zwecke innerhalb unserer Einrichtung verwendet werden, z. B. Buslisten, Geburtstagslisten, usw. Einer der wichtigsten Vorteile der digitalen Erfassung ist, dass beim Aufnahmegespräch die Daten nicht mehr ausgetauscht werden müssen und dass dann die Listenerstellung, die Leistungsverrechnung, usw. automatisiert im Hintergrund abgewickelt werden können.
Dieser Vorgang der digitalen Erfassung und Verarbeitung unterliegt selbstverständlich den Auflagen der EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung).
2. Aufnahme
Die Vormerkung ist noch keine fixe Aufnahme, weil diese von bestimmten Kriterien abhängig ist:
- Anzahl der freien Plätze
- Alter des Kindes
- Datum der Vormerkung
- Wohnort
- Berufsbedingte Dringlichkeit
Normalerweise stehen uns aber genügend Plätze zur Verfügung und es erfolgt die Zusage in Form eines Betreuungsvertrages.
Die Kinder, die schon den Kindergarten besuchen, brauchen nicht mehr neu angemeldet werden.
- Wenn das Kind weiterhin den Kindergarten besucht, werden diese Eltern zu einem Gespräch eingeladen, das individuell mit der gruppenführenden Pädagogin vereinbart wird. Bei diesem Termin werden die Details für das Folgejahr geklärt.
- Wechselt das Kind in den Hort, dann sind die Eltern im Februar eingeladen zum allgemeinen Anmeldetermin zu kommen, um den genauen Bedarf für das kommende Hortjahr zu besprechen. Der Anmeldetermin wird jedes Jahr zeitgerecht veröffentlicht.
3. Informationsabend
Im April/Mai gibt der Informationsabend für alle Eltern Einblick in die Arbeitsweise und den Tagesablauf im Kindergarten. Eine Gruppenzuweisung ermöglicht den persönlichen Kontakt mit der zuständigen Pädagogin.
4. Schnuppern im Kindergarten
Bei Schnupperterminen im Juni bekommen Eltern und Kinder die Möglichkeit, ein „erstes Mal“ in das Kindergartenleben einzutauchen.